Rundschreiben über zurückgezogene Verpflichtungserklärung

Im November 2018 hat die Hochschulleitung über interne Verteiler alle Mitarbeiter angewiesen eine Verpflichtungserklärung Datenschutz und Informationssicherheit zu unterzeichnen. Diese Aufforderung wurde einige Tage später zurückgezogen.
Ich bitte um den ursprünglichen Text der Aufforderung, den Text der Aufhebung der Anweisung und die Verpflichtungserklärung nebst eventueller Anhänge, wie über den Verteiler versandt.

Ebenso erbitte ich die aktuellste Version dieser Verpflichtungserklärung nebst eventueller Anhänge, sofern existent.

Ergebnis der Anfrage

Mir wird ersichtlich, dass es offensichtlich ist, dass die sogenannte Datenschutzkommission nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügt. Ebenso erscheint mit die Einbindung des Datenschutzbeauftragten stark verbesserungswürdig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Rundschreiben über zurückgezogene Verpflichtungserklärung [#209324]
Datum
22. Januar 2021 14:00
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im November 2018 hat die Hochschulleitung über interne Verteiler alle Mitarbeiter angewiesen eine Verpflichtungserklärung Datenschutz und Informationssicherheit zu unterzeichnen. Diese Aufforderung wurde einige Tage später zurückgezogen. Ich bitte um den ursprünglichen Text der Aufforderung, den Text der Aufhebung der Anweisung und die Verpflichtungserklärung nebst eventueller Anhänge, wie über den Verteiler versandt. Ebenso erbitte ich die aktuellste Version dieser Verpflichtungserklärung nebst eventueller Anhänge, sofern existent.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 209324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209324/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> 1. Sachverhalt Am 22.01.2021 stellte ich eine Anfrage nach AIG über die Plattform F…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Rundschreiben über zurückgezogene Verpflichtungserklärung [#209324]
Datum
21. Februar 2021 23:01
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> 1. Sachverhalt Am 22.01.2021 stellte ich eine Anfrage nach AIG über die Plattform FragDenStaat.de. Ich erhielt daraufhin von Ihnen am 02.02.2021 Antwort per Brief in Form eine Bescheides vom 01.02.2021. Darin geben Sie die Teilauskunft, dass keine aktuelle Version, der von mir erfragten Verpflichtungserklärung vorliegt. Ansonsten lehnen Sie die Übermittlung der Emails an die Mailverteiler aus dem November 2018 mit Verweis auf Ablehnungsgrund §6 Abs. 4 Satz 1 AIG ab. 2. Widerspruch Gegen die von Ihnen alleinig vorgebrachte Ablehnung des Bescheides vom 01.02.2021 lege ich Widerspruch mit den folgenden Begründungen ein. 2.1 Information bereits bekannt Der von Ihnen genannte Ablehnungsgrund soll den Erwägungsgründen des Gesetzgebers nach die Behörde entlasten. Diese Entlastung ist jedoch dahingehend eng auszulegen, als dass eine erneute inhaltsgleiche Anfrage gemeint ist. Ich habe eine inhaltsgleiche oder auch nur ähnliche Anfrage noch nicht gestellt. Mir liegt die Information aber auch sonst nicht vor. Ihre Annahme, dass ich die Mail über den Verteiler überhaupt (auch vollumfänglich) gelesen habe, kann ich nicht bestätigen. Auch das spielt jedoch keine Rolle, da ich im Rahmen meiner gesetzlichen Löschpflichten selbstverständlich keinerlei Schriftstücke zu diesem Sachverhalt vorliegen habe. Ich kann mich nur noch dunkel daran erinnern, wie der genaue Wortlaut und die Intention des Schreibens zu verstehen waren. Aus diesem Grund ist mir auch eine wörtliche Auskunft aus den Original Akten durch schlichtes Ausdrucken wichtig. Das genaue Datum scheint Ihnen ja bereits bekannt zu sein. Somit ist die Information auf Knopfdruck ermittelbar und dürfte daher ohne Gebühren zu erteilen sein. 2.2 Ermessen, Aufwand Ablehnungsgrund §6 Abs. 4 Satz 1 AIG ist als Kann Bestimmung ausgeführt. Es liegt also im Ermessen der Behörde eine Ablehnung auf dieser Basis vorzunehmen. In diesem Fall das Ermessen, ob es mehr Arbeit ist die Anfrage (erneut) zu beantworten, oder eine Ablehnung zu verfassen. Hier zweifle ich stark an, ob das Aufsetzen eines Ablehnungsbescheides, dessen alleinige Begründung §6 Abs. 4 Satz 1 AIG ist, angemessen ist. Der Ausdruck/Versand der erfragten Information/Emails hätte sicherlich keinen größeren Aufwand verursacht. Ihnen steht der Kontakt zur Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zur Verfügung. Ich bitte um die Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Fristen und erwarte Ihre Antwort. Diese Email ging Ihnen auch per Fax zu. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 209324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209324/
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme des angehängten Schreibens, welches Ihnen auch per Fax z…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Rundschreiben über zurückgezogene Verpflichtungserklärung [#209324]
Datum
26. März 2021 12:02
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme des angehängten Schreibens, welches Ihnen auch per Fax zuging. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - erinnerung-th-wildau-209324.pdf Anfragenr: 209324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209324/

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Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. April 2021
Status
Warte auf Antwort