Aufschlüsselung der Corona-Infektionen nach Gemeinden im Landkreis Fulda

Anfrage an: Landkreis Fulda

Eine Aufschlüsselung der Corona-Neuinfektionen und Todesfälle im Landkreis Fulda, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.

Am heutigen Tag beträgt die Inzidenz im Landkreis Fulda 275,2 Neuinfektionen/100.000 Einwohner. Das ist die zehnthöchste Inzidenz im Bundesgebiet und liegt deutlich sowohl über dem hessischen Durchschnitt von 119,1 als auch dem Bundesdurchschnitt von 115,3 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/).

Angesichts dieses unkontrollierten Infektionsgeschehens ist das unzureichende Informationsangebot sowie die Intransparenz seitens der Kreisverwaltung nicht mehr nachvollziehbar.
Sofern behauptet wird, das "Infektionsgeschehen sei diffus" und man wolle "falsche Sicherheit" vermeiden überzeugt dies nicht (vgl. https://osthessen-news.de/n11641726/landrat-woide-und-vize-schmitt-klaren-auf-500-neue-falle-im-privaten-umfeld.html).
Wenn das Infektionsgeschehen diffus ist, wie behauptet wird, wäre eine Aufschlüsselung auf die Gemeinden geeignet diese Behauptung zu verifizieren. Wenn jede Gemeinde gleichermaßen betroffen ist, kann dadurch keine falsche Sicherheit entstehen.
Derzeit ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Es herrscht keine allgemeine Sorgfalt und besondere Vorsicht angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens, sondern vielmehr eine Mentalität der Sorglosigkeit "denn bei uns hier gibt es das doch nicht, nur anderswo".
Die regelmäßige Veröffentlichung der Infektionszahlen in den Gemeinden ist weit verbreitet. Viele hessische Landkreise, die dies so praktizieren, habe mittlerweile deutlich geringere Zahlen als der Landkreis Fulda. Die Informationsstrategie des Landkreises Fulda sollte in diesem Punkt dringend überdacht werden. Es spricht viel dafür, dass der intransparente Umgang mit der Infektionslage im Landkreis Fulda nicht zielführend ist.

Belange des Datenschutzes werden durch eine Veröffentlichung nicht beinträchtig. Zwar gehört eine Erkrankung zum persönlichen Lebensbereich (vgl. § 82 Nr. 4 HDSIG), jedoch ist durch eine Veröffentlichung der Infektionen pro Gemeinde (Gesamtgemeinde, nicht Ortsteile/Stadteile) kein Rückschluss auf die Identität des Infizierten möglich. Weiterhin wurde die Veröffentlichung dieser Daten in anderen Landkreisen aus bisher nicht beanstandet.

Zugunsten einer regelmäßigen Veröffentlichung dieser Informationen in den Pressemeldungen des Landkreises verzichte ich gerne auf eine persönliche Mitteilung an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage hat sich zwischen Antragstellung und Beantwortung erledigt: https://osthessen-news.de/n11642230/lan…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsse…
An Landkreis Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufschlüsselung der Corona-Infektionen nach Gemeinden im Landkreis Fulda [#209367]
Datum
22. Januar 2021 23:59
An
Landkreis Fulda
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Corona-Neuinfektionen und Todesfälle im Landkreis Fulda, aufgeschlüsselt nach Gemeinden. Am heutigen Tag beträgt die Inzidenz im Landkreis Fulda 275,2 Neuinfektionen/100.000 Einwohner. Das ist die zehnthöchste Inzidenz im Bundesgebiet und liegt deutlich sowohl über dem hessischen Durchschnitt von 119,1 als auch dem Bundesdurchschnitt von 115,3 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/). Angesichts dieses unkontrollierten Infektionsgeschehens ist das unzureichende Informationsangebot sowie die Intransparenz seitens der Kreisverwaltung nicht mehr nachvollziehbar. Sofern behauptet wird, das "Infektionsgeschehen sei diffus" und man wolle "falsche Sicherheit" vermeiden überzeugt dies nicht (vgl. https://osthessen-news.de/n11641726/landrat-woide-und-vize-schmitt-klaren-auf-500-neue-falle-im-privaten-umfeld.html). Wenn das Infektionsgeschehen diffus ist, wie behauptet wird, wäre eine Aufschlüsselung auf die Gemeinden geeignet diese Behauptung zu verifizieren. Wenn jede Gemeinde gleichermaßen betroffen ist, kann dadurch keine falsche Sicherheit entstehen. Derzeit ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Es herrscht keine allgemeine Sorgfalt und besondere Vorsicht angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens, sondern vielmehr eine Mentalität der Sorglosigkeit "denn bei uns hier gibt es das doch nicht, nur anderswo". Die regelmäßige Veröffentlichung der Infektionszahlen in den Gemeinden ist weit verbreitet. Viele hessische Landkreise, die dies so praktizieren, habe mittlerweile deutlich geringere Zahlen als der Landkreis Fulda. Die Informationsstrategie des Landkreises Fulda sollte in diesem Punkt dringend überdacht werden. Es spricht viel dafür, dass der intransparente Umgang mit der Infektionslage im Landkreis Fulda nicht zielführend ist. Belange des Datenschutzes werden durch eine Veröffentlichung nicht beinträchtig. Zwar gehört eine Erkrankung zum persönlichen Lebensbereich (vgl. § 82 Nr. 4 HDSIG), jedoch ist durch eine Veröffentlichung der Infektionen pro Gemeinde (Gesamtgemeinde, nicht Ortsteile/Stadteile) kein Rückschluss auf die Identität des Infizierten möglich. Weiterhin wurde die Veröffentlichung dieser Daten in anderen Landkreisen aus bisher nicht beanstandet. Zugunsten einer regelmäßigen Veröffentlichung dieser Informationen in den Pressemeldungen des Landkreises verzichte ich gerne auf eine persönliche Mitteilung an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209367/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Fulda
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Schauen Sie doch bitte auf unsere Webseite landkreis-Fulda.de oder dire…
Von
Landkreis Fulda
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. Januar 2021 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Schauen Sie doch bitte auf unsere Webseite landkreis-Fulda.de oder direkt auf corona.fulda.de. Dort finden Sie diverse Information zur aktuellen Situation, unter anderem auch die gemeindlichen Fallzahlen. Beste Grüße