Aufschlüsselung der Corona-Infektionen nach Gemeinden im Landkreis Fulda
Eine Aufschlüsselung der Corona-Neuinfektionen und Todesfälle im Landkreis Fulda, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.
Am heutigen Tag beträgt die Inzidenz im Landkreis Fulda 275,2 Neuinfektionen/100.000 Einwohner. Das ist die zehnthöchste Inzidenz im Bundesgebiet und liegt deutlich sowohl über dem hessischen Durchschnitt von 119,1 als auch dem Bundesdurchschnitt von 115,3 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/).
Angesichts dieses unkontrollierten Infektionsgeschehens ist das unzureichende Informationsangebot sowie die Intransparenz seitens der Kreisverwaltung nicht mehr nachvollziehbar.
Sofern behauptet wird, das "Infektionsgeschehen sei diffus" und man wolle "falsche Sicherheit" vermeiden überzeugt dies nicht (vgl. https://osthessen-news.de/n11641726/landrat-woide-und-vize-schmitt-klaren-auf-500-neue-falle-im-privaten-umfeld.html).
Wenn das Infektionsgeschehen diffus ist, wie behauptet wird, wäre eine Aufschlüsselung auf die Gemeinden geeignet diese Behauptung zu verifizieren. Wenn jede Gemeinde gleichermaßen betroffen ist, kann dadurch keine falsche Sicherheit entstehen.
Derzeit ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Es herrscht keine allgemeine Sorgfalt und besondere Vorsicht angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens, sondern vielmehr eine Mentalität der Sorglosigkeit "denn bei uns hier gibt es das doch nicht, nur anderswo".
Die regelmäßige Veröffentlichung der Infektionszahlen in den Gemeinden ist weit verbreitet. Viele hessische Landkreise, die dies so praktizieren, habe mittlerweile deutlich geringere Zahlen als der Landkreis Fulda. Die Informationsstrategie des Landkreises Fulda sollte in diesem Punkt dringend überdacht werden. Es spricht viel dafür, dass der intransparente Umgang mit der Infektionslage im Landkreis Fulda nicht zielführend ist.
Belange des Datenschutzes werden durch eine Veröffentlichung nicht beinträchtig. Zwar gehört eine Erkrankung zum persönlichen Lebensbereich (vgl. § 82 Nr. 4 HDSIG), jedoch ist durch eine Veröffentlichung der Infektionen pro Gemeinde (Gesamtgemeinde, nicht Ortsteile/Stadteile) kein Rückschluss auf die Identität des Infizierten möglich. Weiterhin wurde die Veröffentlichung dieser Daten in anderen Landkreisen aus bisher nicht beanstandet.
Zugunsten einer regelmäßigen Veröffentlichung dieser Informationen in den Pressemeldungen des Landkreises verzichte ich gerne auf eine persönliche Mitteilung an mich.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage hat sich zwischen Antragstellung und Beantwortung erledigt: https://osthessen-news.de/n11642230/lan…
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2021
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27. Februar 2021
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