Wie sollen Grundschüler künftig im Präsenzunterricht besser geschützt werden?

trotz Maskenpflicht kam es an der Grundschule meines Sohnes im Kreis Pinneberg zu einem Corona-Ausbruch mit zehn infizierten Schülern und drei erkrankten Lehrern. Inzwischen geht es Mutation um, die nach derzeitigem Kenntnisstand besonders für Menschen unter 20 Jahren gefährlich und 30-40 Prozent ansteckender ist als die bisherige Variante.

Dennoch höre ich immer nur, dass die Schule beim Erreichen eines bestimmten Index-Wertes wieder geöffnet werden. Was mir fehlt, ist eine Antwort darauf, wie die Zeit aktuell genutzt wird, um die Schulen für unsere Kinder sicherer zu machen.

Ich beantrage deshalb den Einbau von Raumluftfiltern in allen Klassenzimmern und insbesondere in der Mensa, sowie die Aussetzung von Sport- und Musikunterricht. Zudem sollte die allgemeine Maskenpflicht auf die Grundschulen unabhängig vom Index grundsätzlich ausgeweitet werden, um unsere Kinder vor einer Ansteckung zu schützen.

Nach derzeitigem Kenntisstand ist davon auszugehen, dass eine Corona-Erkrankung - selbst bei mildem Verlauf - so chronischen Organschäden führen kann. Zudem ist für die Zukunft anzunehmen, dass mehr Kinder und Jugendliche durch die Mutation einen schweren Krankheitsverlauf erleben.

Deshalb ist es nach meinem Verständnis nicht hinnehmbar, dass die Schulen wie gehabt weiter betrieben werden. Dass dort selbst die Lehrer sich nicht konsequent an Maskengebot an Abstandsregeln halten, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Auch das empfohlene Querlüften ist in der Regel nicht möglich, da Klassenzimmer nur auf einer Seite Fenster haben.

Ich beantrage weiterhin, dass die Präsenzpflicht in der Schule bis zu einer Einführung eines auch für Kinder zugelassenen Impfstoffes ausgesetzt wird, so wie es in einigen Bundesländern bereits geschehen ist. Wir als Eltern sollten nicht dazu gezwungen werden, unsere Kinder an Schulen zu schicken, an denen sie nicht zuverlässig geschützt sind.

Ferner beantrage ich, dass Eltern rechtzeitig und umfassend über die Sicherheitskonzepte der Schulen informiert und diese vom Gesundheitsamt auch abgenommen werden.

Leider haben Frau Prien und ihre Mitarbeiter mein letztes Schreiben nach vierzehn Tagen noch immer nicht beantwortet, deshalb wende ich mich jetzt auf diesem Weg an Sie und erbitte eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: trotz Maskenpflicht …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wie sollen Grundschüler künftig im Präsenzunterricht besser geschützt werden? [#209387]
Datum
23. Januar 2021 14:05
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
trotz Maskenpflicht kam es an der Grundschule meines Sohnes im Kreis Pinneberg zu einem Corona-Ausbruch mit zehn infizierten Schülern und drei erkrankten Lehrern. Inzwischen geht es Mutation um, die nach derzeitigem Kenntnisstand besonders für Menschen unter 20 Jahren gefährlich und 30-40 Prozent ansteckender ist als die bisherige Variante. Dennoch höre ich immer nur, dass die Schule beim Erreichen eines bestimmten Index-Wertes wieder geöffnet werden. Was mir fehlt, ist eine Antwort darauf, wie die Zeit aktuell genutzt wird, um die Schulen für unsere Kinder sicherer zu machen. Ich beantrage deshalb den Einbau von Raumluftfiltern in allen Klassenzimmern und insbesondere in der Mensa, sowie die Aussetzung von Sport- und Musikunterricht. Zudem sollte die allgemeine Maskenpflicht auf die Grundschulen unabhängig vom Index grundsätzlich ausgeweitet werden, um unsere Kinder vor einer Ansteckung zu schützen. Nach derzeitigem Kenntisstand ist davon auszugehen, dass eine Corona-Erkrankung - selbst bei mildem Verlauf - so chronischen Organschäden führen kann. Zudem ist für die Zukunft anzunehmen, dass mehr Kinder und Jugendliche durch die Mutation einen schweren Krankheitsverlauf erleben. Deshalb ist es nach meinem Verständnis nicht hinnehmbar, dass die Schulen wie gehabt weiter betrieben werden. Dass dort selbst die Lehrer sich nicht konsequent an Maskengebot an Abstandsregeln halten, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Auch das empfohlene Querlüften ist in der Regel nicht möglich, da Klassenzimmer nur auf einer Seite Fenster haben. Ich beantrage weiterhin, dass die Präsenzpflicht in der Schule bis zu einer Einführung eines auch für Kinder zugelassenen Impfstoffes ausgesetzt wird, so wie es in einigen Bundesländern bereits geschehen ist. Wir als Eltern sollten nicht dazu gezwungen werden, unsere Kinder an Schulen zu schicken, an denen sie nicht zuverlässig geschützt sind. Ferner beantrage ich, dass Eltern rechtzeitig und umfassend über die Sicherheitskonzepte der Schulen informiert und diese vom Gesundheitsamt auch abgenommen werden. Leider haben Frau Prien und ihre Mitarbeiter mein letztes Schreiben nach vierzehn Tagen noch immer nicht beantwortet, deshalb wende ich mich jetzt auf diesem Weg an Sie und erbitte eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209387/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bitte sehen Sie die Verzögerung bei der Antwort nach. Wir h…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Re: [Ticket#2021012510000045] WG: [EXTERN] Wie sollen Grundschüler künftig im Präsenzunterricht besser geschützt werden? [#209387 [...]
Datum
1. März 2021 20:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bitte sehen Sie die Verzögerung bei der Antwort nach. Wir haben zurzeit ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen. Wir können die Besorgnis der Eltern, Schülerinnen und Schüler nachvollziehen und nehmen die Eingaben und Vorschläge sehr ernst. Aber bitte bedenken Sie: Es gibt zu diesem Thema sehr kontroverse Auffassungen. Viele Eltern und Zuschriften drängen auch auf Regelunterricht. Die Öffnung der Grundschulen findet vor dem Hintergrund stark gesunkener Inzidenzwerte in den meisten Landkreisen statt, in mehreren Kreisen in Schleswig-Holstein bereits um/unter 30. Aktuell liegt der Wert in SH bei 50. Die Tendenz in den Landkreisen Flensburg, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland ist sinkend. Die Öffnung wurde eine weitere Woche nach hinten auf den 22.2. verschoben, um den positiven Trend zu nutzen. Voraussetzung ist die strenge Beachtung der (erweiterten) Hygienevorschriften. Bildungsministerin Karin Prien hat heute nachd er sreten Woche Unterricht an den meisten Grundschulen erklärt: „Die erste Woche Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in zehn Kreisen und kreisfreien Städten ist erfolgreich verlaufen. Wir hatten in dieser Woche aus dieser Gruppe insgesamt 16 positiv getestete Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen der zehn Kreise bei 68.000 Schülerinnen und Schülern“, so Karin Prien. Das entspreche einer 7-Tage-Inzidenz von 23 bei den Grundschülerinnen und Grundschülern. Für die Grundschulen in den Kreisen und kreisfreien Städte mit diffusem, höheren Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante gelten Ausnahmen. Deshalb wird es z.B. in Flensburg mindestens bis zum 1. März weiter Distanz-Lernen geben. Diese Maßnahmen wurden auf den Kreis Schleswig-Flensburg ausgeweitet. Für die Stadt Lübeck und den Kreis Pinneberg (mit Ausnahme der Insel Helgoland) gilt: An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 1. März starten die Grundschülerinnen und Grundschüler in Lübeck und im Kreis Pinneberg in den Wechselunterricht. Wir möchten damit unterstreichen: Es gibt eine behutsame, abgestufte, auf die Lage vor Ort angepasste Vorgehensweise. Vor diesem Hintergrund erscheinen uns die Schritte zur Öffnung der Grundschulen verantwortbar, immer unter aufmerksamer Beobachtung der aktuellen Entwicklung. Es wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen: - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen sowie den Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten an Schulen stehen ab dieser Woche regelmäßige Testmöglichkeiten zur Verfügung. Dies gilt auch für die Horte, die offene Ganztagsschule und die Kindertagespflege. Dafür sollen Mittel von etwa 17 Millionen Euro veranschlagt werden.  - Das Gesundheitsministerium hat nach Absprache mit dem Bundesgesundheitsminister eine Impfkampagne für Lehrkräfte ab Anfang März angekündigt. - Für die Zeit seit dem 22. Februar 2021 gilt zudem das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig des Inzidenzwertes. Diese Regelung gilt zunächst für die kommenden 14 Tage.  - Parallel ist die von Gesundheits- und Bildungsministerium erarbeitete Empfehlung für den Umfang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, der sogenannte Schnupfenplan, angepasst worden.  - Zudem hat das Land Mittel bereitgestellt, um die Schülerbeförderung zu entzerren: „Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien Städten zusätzlich 4,4 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Schulbusse einzusetzen“, so Prien. - Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. - Für die Ausstattung der Schulen ist der Schulträger zuständig (Kreise/kreisfreie Städte). Dessen ungeachtet haben wir als Land den Schulträgern 15 Millionen Euro für zusätzliche Hygienemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können im Einzelfall auch die Anschaffung von Belüftungsgeräten oder Raumluftsensorik verwendet werden. Es bleibt allerdings bei der durch Studien flankierte Einschätzung, dass diese Geräte auf keinen Fall das regelmäßige Lüften ersetzen. Wir möchten versichern, dass die Landesregierung bzw das Bildungsministerium laufend über rechtliche, organisatorische und pädagogische Anpassungen an die aktuelle Pandemielage beraten und nötigenfalls darauf reagieren. Die Landesregierung steht im ständigen Austausch mit einem wissenschaftlichen Beirat. In diese Beratungen fließen aber auch Vorschläge und Rückmeldungen wie die Ihren selbstverständlich mit ein. Mit freundlichen Grüßen