Schriftverkehr zu Linksextremismus-Dossier

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtlichen Schriftverkehr zwischen bpb und BMI in Bezug auf die Änderung der Formulierungen im Dossier "Linksextremismus" (wie beschrieben unter https://taz.de/bpb-Dossier-Linksextremismus/!5742141/), darunter E-Mails und Weisungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 8 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schriftverkeh…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Schriftverkehr zu Linksextremismus-Dossier [#209443]
Datum
24. Januar 2021 12:39
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlichen Schriftverkehr zwischen bpb und BMI in Bezug auf die Änderung der Formulierungen im Dossier "Linksextremismus" (wie beschrieben unter https://taz.de/bpb-Dossier-Linksextremismus/!5742141/), darunter E-Mails und Weisungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 209443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209443/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Arne Semsrott, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 24. Januar 2021 in der Bun…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Schriftverkehr zu Linksextremismus-Dossier [#209443]
Datum
5. Februar 2021 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Arne Semsrott, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 24. Januar 2021 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 23. Februar 2021. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für politische Bildung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 24. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, i…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Schriftverkehr zu Linksextremismus-Dossier [#209443]
Datum
11. Februar 2021 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Antrag vom 24. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme zurück auf unser E-Mail vom 5.2. 2021. Mit Ihrem o.g. Antrag begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: - Sämtlichen Schriftverkehr zwischen bpb und BMI in Bezug auf die Änderung der Formulierungen im Dossier "Linksextremismus" (wie beschrieben unter https://taz.de/bpb-Dossier-Linksextremismus/!5742141/), darunter E-Mails und Weisungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Soweit uns die von Ihnen begehrten Informationen vorliegen, informieren wir Sie nachfolgend gerne darüber. Ich teile Ihnen hiermit zugleich mit, dass sich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG nur auf solche Informationen erstreckt, die auch tatsächlich in der Behörde vorhanden sind. In Beantwortung Ihrer Fragestellungen teile ich Ihnen nun folgendes mit: - Die angeforderten Dokumente finden Sie in der Anlage als PDF Sollten Sie Rückfragen haben, so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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