Überschallknall am 20.01.21 über dem Großraum Neunkirchen/Saar
Aus Neunkirchen/Saar und Dunzweiler wurde am 20.01.21 gegen 12:48 MEZ ein Überschallknall gemeldet.
In dieser Zeit waren laut Auswertung von Transponder-Daten US-Kampfjets aus Spangdahlem in der Luft.
Siehe dazu auch:
http://fluglaerm-kl.de/aktuelles_einzeln.php?artikel=202101201300
Das "Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland - ENR 1.1 - 1 - 31 JAN 2019 - ENR 1. Allgemeine Bestimmungen und Verfahren - ENR 1.1 Allgemeine Bestimmungen"
schreibt dazu:
"3.15 Überschallflüge
3.15.1 Flüge bei denen die Schallgeschwindigkeit erreicht oder überschritten wird, sind grundsätzlich nur von MON bis FRI, ausgenommen HOL, in der Zeit von 0700++ [UTC] bis 1900++ [UTC] zulässig.
ENR 1.1 Abs. 2.2 ist zu beachten.
Sofern Einsatzgründe es nicht zwingend erfordern, sind diese Flüge zwischen 1130++ [UTC] und 1300++ [UTC] untersagt."
Damit wäre nach meinem Verständnis ein Überschallflug zu Übungszwecken am 20.01.21 um 12:48 MEZ = 11:48 UTC untersagt.
Meine Fragen:
1) War der Verursacher des Überschallknalls am 20.01.21 um 12:48 MEZ über dem östlichen Saarland ein Übungsflug oder ein Einsatzflug ?
2) Sofern Übungsflug:
Was waren hier die Gründe für die Missachtung des Militärischen Luftfahrthandbuch ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.
3) Sofern Einsatzflug:
Was waren hierfür die Gründe, z.B. Einsatz der Alarmrotte (QRA = Quick Reaction Alert) ?
Bitte nennen Sie weitere Details zum betreffenden Luftfahrzeug.
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Januar 2021
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27. Februar 2021
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