Kohleausstieg und Umsiedlung von Dörfern

Laut einem Artikel des SPIEGEL vom 16.12.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium seit Ende November 2019 ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das als Entscheidungsgrundlage für das Kohleausstiegsgesetz diente. Laut der Studie, die am Dienstag schließlich freigegeben wurde, hätte die anstehende Umsiedlung von fünf Ortschaften im Rheinischen Revier abgewendet werden können.
Welche Konsequenzen hatte die Zurückhaltung dieser Informationen und die damit verursachte unnötige Räumung von Dörfern für die dafür verantwortliche Stelle im Ministerium?
Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Artikel …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Kohleausstieg und Umsiedlung von Dörfern [#209549]
Datum
25. Januar 2021 14:48
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Artikel des SPIEGEL vom 16.12.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium seit Ende November 2019 ein Gutachten unter Verschluss gehalten, das als Entscheidungsgrundlage für das Kohleausstiegsgesetz diente. Laut der Studie, die am Dienstag schließlich freigegeben wurde, hätte die anstehende Umsiedlung von fünf Ortschaften im Rheinischen Revier abgewendet werden können. Welche Konsequenzen hatte die Zurückhaltung dieser Informationen und die damit verursachte unnötige Räumung von Dörfern für die dafür verantwortliche Stelle im Ministerium? Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209549/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/011 - hier: Informationen liegen nicht vor Sehr geehrteAntragsteller/in ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/011 - hier: Informationen liegen nicht vor
Datum
25. Januar 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Ich bitte Sie, sich in Ihrem Fall an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin zu wenden. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Mit freundlichen Grüßen