EMSA-Drohnenflüge mit dem BSH

Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Drohnenflüge der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) inzwischen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mittlerweile stattgefunden haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20432) bzw., sofern diese wegen der Corona-Pandemie abermals verschoben wurden, wann diese geplant sind,

außerdem Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Drohnen dabei geflogen wurden oder werden (es sollen die Hersteller und Produktbezeichnungen ersichtlich sein).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus dene…
An Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Details
Von
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Betreff
EMSA-Drohnenflüge mit dem BSH [#209555]
Datum
25. Januar 2021 15:54
An
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Drohnenflüge der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) inzwischen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mittlerweile stattgefunden haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/20432) bzw., sofern diese wegen der Corona-Pandemie abermals verschoben wurden, wann diese geplant sind, außerdem Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Drohnen dabei geflogen wurden oder werden (es sollen die Hersteller und Produktbezeichnungen ersichtlich sein).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209555 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209555/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ihre Informationsanfrage per E-Mail vom 25. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren oben genannten Informatio…
Von
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Betreff
Ihre Informationsanfrage per E-Mail vom 25. Januar 2021
Datum
24. Februar 2021 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1024,0 KB
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4,4 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihren oben genannten Informationsantrag ergeht der anhängende Bescheid. Mit freundlichen Grüßen