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Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW

eine Aufstellung der Kosten die im Zusammenhang mit der Beseitigung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen anfallen, sortiert nach Stadtteilen

wie z. B. Verspätungen sowie Ausfälle im Verkehrsbetrieb bei Bus & Straßenbahn
wie z. B. Zusätzliche Kosten im Verwaltungsbetrieb
wie z. B. Kosten für eine separate/kostenaufwendige Straßenreinigung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
  • Kosten dieser Information:
    1500,00 Euro
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW [#20958]
Datum
5. April 2017 15:37
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Kosten die im Zusammenhang mit der Beseitigung von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen anfallen, sortiert nach Stadtteilen wie z. B. Verspätungen sowie Ausfälle im Verkehrsbetrieb bei Bus & Straßenbahn wie z. B. Zusätzliche Kosten im Verwaltungsbetrieb wie z. B. Kosten für eine separate/kostenaufwendige Straßenreinigung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr <Information-entfernt> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Zu Ihrer Anfrag…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW [#20958]
Datum
13. April 2017 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Zu Ihrer Anfrage müsste eine gesonderte Erhebung der gewünschten Daten erfolgen, wodurch ein erheblicher Aufwand entstünde. Nicht alle Daten, die Sie erwähnen, sind für uns überhaupt zu ermitteln. Konkret beziffern lässt sich der damit verbundene Aufwand nicht ohne Weiteres, schätzungsweise würden Ihnen Kosten zwischen 500 und 1.000 Euro entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeite…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW [#20958]
Datum
9. Mai 2017 08:24
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW“ vom 05.04.2017 (#20958) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 20958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr <Information-entfernt> anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mail, die ich am 13. April an Sie …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Kosten der Beseitigung von Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte Fahrzeuge in Essen, NRW [#20958]
Datum
11. Mai 2017 12:38
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfrageKostenderBeseitigungvonOrdn.eml
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6,9 KB


Sehr <Information-entfernt> anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mail, die ich am 13. April an Sie versandt habe. Sollten Sie von der darin beschriebenen Option Gebrauch machen wollen, so bitte ich Sie, sich noch einmal zu melden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.