Partitur des "Cybermarsch"

die Partitur des vonHauptfeldwebel Sebastian Middel komponierten Cybermarsches für das KdoCIR, wie in https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/Waffendienst-am-Computer-article3526138.html erwähnt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Partitur des…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Anna Biselli
Betreff
Partitur des "Cybermarsch" [#20967]
Datum
6. April 2017 11:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Partitur des vonHauptfeldwebel Sebastian Middel komponierten Cybermarsches für das KdoCIR, wie in https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/Waffendienst-am-Computer-article3526138.html erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Partitur d…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Partitur des "Cybermarsch" [#20967]
Datum
19. April 2017 16:21
Status
Warte auf Antwort
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Partitur des "Cybermarsch" Bezug: 1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 2. Antrag Frau Anna Biselli vom 06.04.2017 Sehr geehrte Frau Biselli, für Ihre Anfrage vom 6. April 2017 in der Sie um Übersendung der Partitur des von Hauptfeldwebel Sebastian Middel komponierten Cybermarsches für das Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, danke ich Ihnen. Für die von Ihnen angesprochene Partitur des für das KdoCIR komponierten Cyber Marsches verfügt die Bundeswehr nicht über die Urheberrechte. Gemäß § 6 Satz 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Nach § 8 Abs. 1 IFG kann allerdings von Seiten BMVg FüSK III 3 ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren eingeleitet werden. Hierzu möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag auf Bereitstellung der Partitur des Cybermarsches zu begründen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG) und an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Dieser wird dann dem Rechteinhaber übersandt, der sodann Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme erhält. Sollten Sie das Verfahren nach § 8 Abs. 1 IFG nicht wünschen, darf ich Sie freundlichst darauf hinweisen, dass das Notenmaterial käuflich beim Musikverlag AuRen (www.auren-musik.de) erworben werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Partitur d…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Partitur des "Cybermarsch" [#20967]
Datum
11. Juli 2017 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
FüSK III 3 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Partitur des "Cybermarsch" Bezug: 1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 Die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz 2. Antrag Frau Anna Biselli vom 06.04.2017 3. FüSK III 3 vom 19.04.2017 Sehr geehrte Frau Biselli, nachdem auf meine E-Mail vom 19.04.2017 bislang keine Reaktion Ihrerseits zu verzeichnen war, gehe ich davon aus, dass Sie an der Durchführung des dargelegten "Drittbeteiligungsverfahrens" kein Interesse haben. Somit betrachte ich Ihren Antrag vom 06.04.2017 nunmehr als erledigt. Mit freundlichen Grüßen