Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807]
laut bayerischem Staatsfunk fand am 09.05.20 eine Versammlung auf dem Marienplatz in München statt, siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/dicht-gedraengt-am-marienplatz-scharfe-kritik-an-corona-demo,Rya9cXN .
In dieser Meldung wird behauptet, dass die Teilnehmer einen angeblichen Mindestabstand nicht eingehalten haben. Aus welcher Rechtsvorschrift dieser sich ableiten lässt, steht in dem Artikel nicht.
Nach mir vorliegenden Informationen galt zu diesem die "Dritte Bayerische Infektionsschutzverordnung (3. BayIfSMV). In dieser wird zwar in §3, S.2 definiert, dass "Zwischen allen Teilnehmern [...] grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden ist [...]".
Es wird aber explizit festgehalten, dass dieses "grundsätzlich" geschehen sollte und "Körperkontakt zu vermeiden sei". Daraus lässt sich meines Wissens aber kein Verstoss herleiten. Zudem sind in §9 Ordnungswidrigkeiten definiert für bestimmte Abschnitte bzw. Paragraphen der 3. BayIfSMV. Für den entsprechenden zitierten Abschnitt findet sich aber keine Ordnungswidrigkeit. Hieraus stellen sich die folgenden Fragen:
- Ist es richtig, dass eine Versammlung am 09.05.20 stattgefunden hat, wie es der bayerische Staatsfunk behauptet?
- Ist es richtig, dass die 3. BayIfSMV zu diesem Zeitpunkt galt? Falls nicht, welche (inklusive Link)?
- Ist es richtig, dass keine Ordnungswidrigkeiten in der 3. BayIfSMV vorgesehen waren für die Unterschreitung eines Mindestabstandes bei Versammlungen? Falls doch, zitieren Sie bitte den Abschnitt. Falls eine andere Verordnung zu diesem Zeitpunkt gültig war, zitieren Sie gegebenfalls den dort entsprechenden Ordnungswidrigkeitenabschnitt für den Mindestabstand bei Versammlungen.
- Gab es gegebenfalls weitere Einschränkungen im Versammlungsbescheid bezüglich des Mindestabstandes? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlagen stützen diese sich?
Wieviele Verstösse hat die Polizei gegen den Mindestabstand gemessen? Wie genau wurde dieser gemessen, bitte einzeln für jeden Verstoss darlegen, inkl. Uhrzeit und genaue Beschreibung und Benennung des Hilfsmittel und Beifügung eines Eichprotokolls für das Hilfsmittel? In wieviel Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten verhängt und auf welcher Rechtsgrundlage? In wieviel Fällen wurde dagegen Einspruch erhoben?
Der bayerische Staatsfunk behauptet zudem (wenn auch nur indrekt), dass es soetwas wie eine Maskenpflicht gegeben hätte und zitiert dabei den Oberbürgermeister - dieser anderen Zwergenpartei, bei denen der letzte Restverstand herausgedrängt wurde -, welches sich auch wie folgt zeigt: "[...] er habe kein Verständnis für Demonstranten, die durch fehlende Distanz und ohne Mund- und Nasenschutz jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkarierten und weitere Lockerungen eher gefährdeten."
Gab es zu diesem Zeitpunkt in der damals gültigen Infektionsschutzverordnung eine Pflicht eine MNB zu tragen. Falls ja, zitieren Sie bitte die entsprechende Stelle! Falls diese sich aus einer anderen Vorschrift oder aber dem Versammlungsbescheid ergeben hat, nennen Sie mir bitte die Rechtsvorschrift auf denen sich dieses stützte.
In einer anderen Meldung des bayerischen Staatsfunks heisst es zudem: "Aus der Menge waren Pfiffe und Sprechchöre zu hören. Die Polizei, die mit 300 Einsatzkräften vor Ort war, mahnte mit Lautsprecherdurchsagen zum Einhalten des Abstands. Teilweise aber erfolglos. Auf Bildern von BR-Reportern und dpa-Fotografen wird deutlich, wie dicht gedrängt die Menschen mitunter standen. " (https://www.br.de/nachrichten/bayern/tausende-leute-kein-abstand-corona-demos-laufen-aus-dem-ruder,RyVD2Mh )
Wie häufig wurden die Durchsagen gemacht? Wie genau lauteten die Durchsagen? Auf welche Rechtsvorschrift genau stützen sich dabei die Polizisten?
Gab es Presseanfragen an das Polizeipräsidum München seitens des bayerischen Staatsfunks indem auch nach dem ominösen Mindestabstand gefragt wurde.
Ergebnis der Anfrage
Das Polizeipräsiddium will die Fragen nicht beantworten. Das liegt daran, dass die Angaben in der Pressemitteilung, als auch die des bayerischen Staatsfunks nicht stimmen können. Es gab zu diesem Zeitpunkt sowohl keine Ausführungen bezüglich des Mindestabstandes in Form einer Ordnungswidrigkeit, sondern diese Ausführungen waren lediglich appelativer Natur.
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Januar 2021
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2. März 2021
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