Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Englisch aus dem Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in

Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

Die Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

Stellen Sie eine identische Anfrage in Ihrem Namen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.

Nicht öffentlich. Sie müssen diese Adresse bestätigen.
Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss.
Ihr Name wird an die Behörde gesendet, aber wir werden ihn nach Möglichkeit nicht öffentlich anzeigen. Wir können jedoch aus technischen Gründen keine komplette Anonymität garantieren.
Bitte beantworten Sie diese Frage, um einen Beleg zu liefern, dass Sie ein Mensch sind.

Bisher hat eine weitere Person dieses Dokument angefragt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die …
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
27. Januar 2021 01:01
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Englisch aus dem Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209819/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA. Sie haben darum gebeten, I…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
3. Februar 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IZG LSA. Sie haben darum gebeten, Ihnen vorab mitzuteilen, ob die Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Die erbetene Aktenauskunft ist gemäß § 10 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 242) und in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 Satz 2 und des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 866, 868), gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 159). Die Gebühren und die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach der Anlage zur IZG LSA KostVO, dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Sie können gebührenpflichtig Auskunft über die RSA-Aufgaben und die Lösungen erhalten sowie über die Hinweise zu den Prüfungsaufgaben. Erwartungshorizonte werden für Prüfungsaufgaben nicht erstellt. Um die oben beschriebene Auskunft geben zu können, muss ich Ihre Anfrage an die zuständige Behörde weiterleiten. Sie haben ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ich bitte um Antwort, ob Sie die gebührenpflichtige Auskunft erhalten möchten und ob Ihre Daten weitergegeben werden dürfen. Für die postalische Zusendung der Unterlagen bitte ich um Angabe Ihrer Anschrift. Diese Teil-Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich bat Sie, mir detailliert die zu erwarte…
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
3. Februar 2021 22:56
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich bat Sie, mir detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Dies ist nicht erfolgt. Den bloße Hinweis, dass Gebühren anfallen können, halte ich dagegen nicht für ausreichend. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie also erneut bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass mir die Möglichkeit besteht den Antrag in diesem Fall anzupassen oder zurück zu ziehen. Ich bitte Sie somit, den Antrag kostenfrei weiter zu bearbeiten. Sie dürfen den Antrag an die zuständige Behörde zur Gebührenermittlung p.ä. weiterleiten. Ich erkläre mich jedoch explizit nicht mit der Annahme der Gebühren einverstanden. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien günstigere Lösung finden zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209819/
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage und den diesbezüglich geführten Schriftwechsel gebe ich mit Ihrer Einwi…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
4. Februar 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage und den diesbezüglich geführten Schriftwechsel gebe ich mit Ihrer Einwilligung an die zuständige Behörde, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, mit der Bitte um Übernahme ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im…
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
3. März 2021 20:53
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt“ vom 27.01.2021 (#209819) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte antworten Sie mir gerne und teilen mir eine E-Mail-Adresse des Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt mit, an welches Sie diese Anfrage Ihrer Aussage nach weitergeleitet haben, sodass ich diese kontaktieren kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209819/

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Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in der Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA wird nicht von Amts wegen gewährt. E…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Englisch im Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt [#209819]
Datum
4. März 2021 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWEXTERNAWWGEXTERNRealschulabschl.eml
4,5 KB
WGEXTERNRealschulabschluss-AufgabenimF.eml
7,0 KB
Sehr Antragsteller/in der Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA wird nicht von Amts wegen gewährt. Er muss bei der Stelle beantragt werden, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Diese ist zugleich für die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang zuständig. Wird ein Antrag an eine unzuständige Behörde gerichtet, kann diese ggf. sachdienliche Hinweise geben. Soweit ihr die richtige Behörde bekannt ist, hat sie den Antragsteller an diese zu verweisen. Eine Pflicht zur Weiterleitung des Antrags an die zuständige Behörde besteht nicht. Ich habe Ihnen mit Datum vom 3.2.2021 geantwortet und Sie an die zuständige Behörde, das LISA, verwiesen (vgl. Anlagen). Mit freundlichen Grüßen