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Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben)

- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden
- Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben) [#209883]
Datum
27. Januar 2021 12:13
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden - Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209883/
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit Ihrer Mail vom 27. Januar 2021 baten Sie um Auskunft zu - allen Social Media Acco…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben) [#209883]
Datum
17. Februar 2021 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit Ihrer Mail vom 27. Januar 2021 baten Sie um Auskunft zu - allen Social Media Accounts, die vom BMU bzw. von Agenturen für das BMU betrieben werden und - Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträgen/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen des BMU im Jahr 2020 hervorgehen. Mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse haben Sie sich einverstanden erklärt, sofern daraus weiterhin die Ausgaben des BMU hervorgehen. Diese Anfrage wird als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingeordnet und beantwortet. Folgende Accounts werden durch das BMU bzw. dessen Auftragnehmer betrieben: Facebook: www.facebook.com/bundesumweltministeriu…um>, https://www.facebook.com/NKI.BMU/, www.facebook.com/EUKIClimate<http://… Twitter: www.twitter.com/bmu<http://www.twitt…mu>, https://twitter.com/NKI_BMU, https://twitter.com/CarbnMechnisms, https://twitter.com/EUKI_Climate, https://twitter.com/iki_bmu Instagram: www.instagram.com/umweltministerium<… Youtube: www.youtube.com/umweltministerium<ht…um>, https://www.youtube.com/NationaleKlimas…, https://www.youtube.com/channel/UC34jHV…) LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/158590… Aus den von Ihnen erwähnten Haushaltsaufstellungen und Verträgen ergeben sich noch keine konkreten Kosten. Diese können nur anhand von Rechnungen nachgewiesen werden. Sowohl die in den Verträgen enthaltenen Informationen, die die Preise pro Einheit festlegen, als auch die Rechnungen, die den Preisen für die Einzelleistungen konkrete Mengenparameter gegenüber stellen, handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unserer Auftragnehmer, da diese die internen Kalkulationsgrundlagen zur Preisgestaltung der Dienstleister enthalten. Bei einer Veröffentlichung dieser Kalkulationsgrundlagen wäre zu befürchten, dass unsere Auftragnehmer bei Ausschreibungen von anderen Bietern unterboten werden könnten. Ähnlich verhält es sich bei Ausgaben für Werbung, da hier spezifische Preisvereinbarungen mit den Vermarktern getroffen werden. Insofern ist es nicht möglich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schwärzen und gleichzeitig Belege über konkrete Kostenpositionen mitzuteilen. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene einwilligt. Aus den oben genannten Gründen haben alle betroffenen Dienstleister ihre Zustimmung nicht erteilt. Nach § 7 Abs. 2 IFG ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen möglich ist. Daher teilen wir Ihnen gern kumuliert mit, dass im Jahr 2020 insgesamt 27.544,72 € für den Betrieb der o. g. Social Media Accounts des BMU angefallen sind. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagefrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] ([geschwärzt] & [geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]