Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben)

Anfrage an: Bundespräsidialamt

- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden
- Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Ausgaben Ihres Hauses für den Betrieb von Social Media Accounts (insbesondere Agentur & Werbeausgaben) [#209887]
Datum
27. Januar 2021 12:13
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller Social Media Accounts, die von ihrem Haus bzw. von Agenturen für ihr Haus betrieben werden - Informationen/Haushaltsaufstellungen/Verträge/…, aus denen die Ausgaben für Agenturen, Werbung und sonstige Ausgaben im Kontext der Social Media Präsenzen ihres Hauses im Jahr 2020 hervorgehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden (sofern daraus weiterhin die Ausgaben ihres Hauses hervorgehen), personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 209887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209887/
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Bundespräsidialamt
Ihre Auskunftsersuchen an das Bundespräsidialamt Sehr geehrte Frau Wittmann, der Bescheid bezüglich Ihrer Anfrage…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Auskunftsersuchen an das Bundespräsidialamt
Datum
3. März 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Wittmann, der Bescheid bezüglich Ihrer Anfrage nach dem IFG wurde erstellt. Da es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, erfolgt die Beantwortung schriftlich auf dem Postweg. Hierfür bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen