Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch

Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen, insbes. bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch dieser Umweltfaktoren, ausgesetzt ist. Das Ordnungsamt Frankfurt ist nicht in der Lage, diese Umweltfaktoren zu messen und die Überprüfung von Waffen-Missbrauch fällt nicht in die Zuständigkeit des Umweltamtes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Überse…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch [#210017]
Datum
28. Januar 2021 17:40
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen, insbes. bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch dieser Umweltfaktoren, ausgesetzt ist. Das Ordnungsamt Frankfurt ist nicht in der Lage, diese Umweltfaktoren zu messen und die Überprüfung von Waffen-Missbrauch fällt nicht in die Zuständigkeit des Umweltamtes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210017/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Inf…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch [#210017]
Datum
2. März 2021 10:44
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch“ vom 28.01.2021 (#210017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210017/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Inf…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch [#210017]
Datum
7. April 2021 20:42
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch“ vom 28.01.2021 (#210017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210017/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/004 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 28.01.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch [#210017]
Datum
9. April 2021 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-21/004 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 28.01.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen "Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen erfolgt, insbesondere bei vermutetem waffenähnlichem Missbrauch" zu senden. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport verfügt nicht über Vorschriften oder Anweisungen, auf deren Grundlage die behördliche Messung tieffrequenten Schalls und elektromagnetischer Wellen in Privatwohnungen erfolgt. Daher wird ihr Antrag vom 28.01.2021 abgelehnt. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen