Verstöße gegen die Bekleidungsvorschrift

Auflistung: Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift von Beamt*innen 2010-2020:
Anzahl Verstöße/Verwenden nicht genehmigter Abzeichen an Uniformen inkl. Beschreibung dieser.
-Davon: dienstrechtlich geprüfte Verfahren
-Davon: Liste Folgen & Konsequenzen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Verstöße gegen die Bekleidungsvorschrift [#210045]
Datum
28. Januar 2021 20:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung: Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift von Beamt*innen 2010-2020: Anzahl Verstöße/Verwenden nicht genehmigter Abzeichen an Uniformen inkl. Beschreibung dieser. -Davon: dienstrechtlich geprüfte Verfahren -Davon: Liste Folgen & Konsequenzen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 210045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210045/
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift Sehr geehrte Frau Brückner, …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift
Datum
12. März 2021 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrte Frau Brückner, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 28. Januar 2021 begehrten Sie eine Auflistung von Verstößen gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift von Beamt*innen 2010-2020. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen beantragten Informationen nicht vor. Freundliche Grüße
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift [#210045] Sehr geehrte Da…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift [#210045]
Datum
4. November 2021 14:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Wo werden die Informationen über Verstöße gesammelt bzw. andernfalls registriert? Ihrer Antwort entnehme ich, dass die angefragten Daten möglicherweise gar nicht erhoben werden. Ist das korrekt? Welche Maßnahmen sind angesichts der zunehmenden Erkenntnisse/Vorfälle über rechtsextreme Polizisten geplant, um sich ein genaueres Bild davon zu machen? Mit freundlichen Grüßen Brückner Anfragenr: 210045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210045/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. November 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Automatische Antwort: Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift [#2…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre IFG-Anfrage vom 28.1.2021 Verstöße gegen die polizeiliche Bekleidungsvorschrift [#210045]
Datum
4. November 2021 14:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Wo werden die Informationen über Verstöße gesammelt bzw. andernfalls registriert? Ihrer Antwort entnehme ich, dass die angefragten Daten möglicherweise gar nicht erhoben werden. Ist das korrekt? Welche Maßnahmen sind angesichts der zunehmenden Erkenntnisse/Vorfälle über rechtsextreme Polizisten geplant, um sich ein genaueres Bild davon zu machen? Mit freundlichen Grüßen Brückner Anfragenr: 210045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210045/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachfrage vom 04.11.2021 Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihre Nachfrage vom 04.11.2021 übersende ich Ihnen …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachfrage vom 04.11.2021
Datum
26. November 2021 09:38
Status
geschwärzt
816,0 KB
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrte Frau Brückner, auf Ihre Nachfrage vom 04.11.2021 übersende ich Ihnen anliegendes Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen