Verträge der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK

den aktuellen Vertrag, denn die Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Georg-August-Universität Göttingen im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Vertrag…
An Georg-August-Universität Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK [#210060]
Datum
29. Januar 2021 09:04
An
Georg-August-Universität Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Vertrag, denn die Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Georg-August-Universität Göttingen im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210060/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge der Georg-August-Universität Göttingen…
An Georg-August-Universität Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verträge der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK [#210060]
Datum
2. März 2021 01:05
An
Georg-August-Universität Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verträge der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK“ vom 29.01.2021 (#210060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210060/

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Georg-August-Universität Göttingen
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Allerdings besteht bei Ihrer Anfrage kein Auskunftsanspr…
Von
Georg-August-Universität Göttingen
Betreff
AW: Frag-den-Staat: Verträge der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK [#210060]
Datum
2. März 2021 22:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Allerdings besteht bei Ihrer Anfrage kein Auskunftsanspruch. Ein Auskunftsanspruch gemäß § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) ist nicht gegeben, weil es sich bei "dem aktuellen Vertrag, den die Georg-August-Universität Göttingen mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Georg-August-Universität Göttingen im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden" offensichtlich nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) handelt. Auch ein Auskunftsanspruch nach § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht gegeben, weil es sich dabei offensichtlich auch nicht um Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG handelt. Ohne eine entsprechender rechtliche Grundlage ist es uns nicht möglich, Ihnen Vertragsdetails mitzuteilen. Freundliche  Grüße