Verträge der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Verlag C.H.BECK

den aktuellen Vertrag, denn die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Vertr…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Verlag C.H.BECK [#210061]
Datum
29. Januar 2021 09:06
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Vertrag, denn die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210061/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Ihre Anfrage vom 29.01.2021 (Anfragenr: 210061) nach dem IZG SH Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.01.2021…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.01.2021 (Anfragenr: 210061) nach dem IZG SH
Datum
16. Februar 2021 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.01.2021 (Anfragenr: 210061) nach dem IZG SH bezüglich der Herausgabe des aktuellen Vertrags, den die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit dem Verlag C.H.BECK hinsichtlich der Nutzung der Datenbank Beck-Online geschlossen hat, sowie entsprechende Rechnungen, die der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Jahre 2020 bezüglich der Nutzung von Beck-Online durch den Verlag C.H.BECK gestellt wurden, wird abgelehnt. Es liegt der Ablehnungsgrund gem. § 10 Nr. 3 IZG-SH vor, da durch die Offenlegung der Verträge und Rechnungen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des C.H. BECK Verlages zugänglich gemacht würden. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich um Angaben, an deren Weiterverbreitung der beteiligte Vertragspartner kein Interesse hat. Die Offenlegung der Information ist geeignet, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (wie Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen