Messung von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen
Vorschriften, Anweisungen etc., in denen auf Landesebene die behördliche Messung von tieffrequentem Schall und elektromagnetischen Wellen in Privatwohnungen geregelt ist – unabhängig von persönlicher Betroffenheit. Unter welchen Umständen wird behördlicherseits gemessen?
Ergebnis der Anfrage
Antwort des Hessischen Innenministeriums auf die Frage, ob im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Privatwohnungen gemessen wird bei vermutetem Vorkommen von tieffrequentem Schall oder Mikrowellen:
"Die Zuständigkeit der hessischen Behörden für die Durchsetzung der vorgenannten Rechtsvorschriften ergibt sich aus der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung<https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs…> (ImSchZuV).
Die zuständige Behörde kann im Rahmen der Bearbeitung einer Beschwerde Messungen durchführen. Ob sie Messungen durchführt, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen."
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Januar 2021
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3. März 2021
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