Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.

Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

1.
Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?

Falls Ja: Bitte ich um Zusendung

2.
Des weiteren fordere ich Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- allgemeine Weisungen
- sonstige Dokumente

Sowie:
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2017
  • Frist
    12. Mai 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21015]
Datum
10. April 2017 13:02
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit Fachabteilungen im Hause MDK Rheinland , zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen. Bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom Medizinischen Dienst des GKV Spitzenverband (MDS-e.V.), die zur klärung der Fragestellung den Gutachtern des MDK-Nordrhein zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen? Falls Ja: Bitte ich um Zusendung 2. Des weiteren fordere ich Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern und Gutachtern der Fachabteilungen zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - allgemeine Weisungen - sonstige Dokumente Sowie: - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanw…
An Medizinischer Dienst Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21015]
Datum
12. Mai 2017 11:20
An
Medizinischer Dienst Nordrhein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ vom 10.04.2017 (#21015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte keine Meldung innerhalb 3 Werktagen erfolgen so werde ich die Aufischtsbehörde informieren Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21015]
Datum
16. Mai 2017 11:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21015 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Trotz Nachfrage erfolgte keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21015]
Datum
16. Mai 2017 14:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017
Datum
24. Mai 2017 12:01
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de hinsichtlich Leitfäden/Informationen/Handlungsanweisungen zum Thema "Verordnungen nach § 31 Bas. 6 SGB V" gestellt zu haben. Bislang hätte er von Ihnen noch keine Antwort auf seinen Antrag erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Sachstandsmitte…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015]
Datum
18. Juni 2017 10:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte freundlichst um Sachstandsmitteilung zum Thema. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.06.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015]
Datum
19. Juni 2017 13:47
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.06.2017 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sachstandmitteilung zum Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015] Sehr geehrte Damen und Herren ich bitte wiederho…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sachstandmitteilung zum Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015]
Datum
26. Juni 2017 17:17
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren ich bitte wiederholt um Sachstandmitteilung zum Vorgang via Email Anfragenr: 21015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Sachstandmitteilung zum Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.06.2017 wi…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Sachstandmitteilung zum Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 [#21015]
Datum
27. Juni 2017 11:06
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.06.2017 wird hiermit bestätigt.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung / Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017 Antrag Herrn Antragsteller…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung / Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017
Datum
29. Juni 2017 13:37
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn Antragsteller/in Elsners auf Informationszugang vom 10.4.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.3-1744/17 Erinnerung Mein Auskunftsersuchen vom 24.5.2017 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren,, in der oben genannten Angelegenheit erinnere ich an die Erledigung meines Schreibens vom 24.5.2017. Leider liegt mir eine Rückantwort von Ihnen bislang nicht vor. Mit freundlichen Grüßen