Existitenz von Beschwerdeverfahren gegen die Gemini Direct Marketing Solutions GmbH

- Sämtliche Informationen über laufende oder abgeschlossene Beschwerdeverfahren im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde gegen die Gemini Direct Marketing Solutions GmbH, Black-und-Decker-Straße 17C, 65510 Idstein
- Falls Bußgelder gegen dieses Unternehmen verhängt wurden: Anlass und Höhe der Bußgelder

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2021
  • Frist
    3. März 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Inf…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Existitenz von Beschwerdeverfahren gegen die Gemini Direct Marketing Solutions GmbH [#210186]
Datum
31. Januar 2021 13:35
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Informationen über laufende oder abgeschlossene Beschwerdeverfahren im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde gegen die Gemini Direct Marketing Solutions GmbH, Black-und-Decker-Straße 17C, 65510 Idstein - Falls Bußgelder gegen dieses Unternehmen verhängt wurden: Anlass und Höhe der Bußgelder
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210186/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationszugang besteht nach Maßgabe des Hessischen Informationsfreiheitsrechts n…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Existitenz von Beschwerdeverfahren gegen die Gemini Direct Marketing Solutions GmbH [#210186]
Datum
2. Februar 2021 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationszugang besteht nach Maßgabe des Hessischen Informationsfreiheitsrechts nicht im Hinblick auf den Datenschutzbereich, sondern nur betreffend die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Hessischen Datenschutzbeauftragten, § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG. Mit freundlichen Grüßen