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Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten

In einer automatischen Mailantwort des Presseamtes der Stadt Köln heißt es sinngemäß "über Entwicklungen werden wir die Redaktionen per E-Mail auf dem Laufenden halten"

Ich bitte um elektronische Übermittlung dieses E-Mailverteilers, mit dem das Presseamt der Stadt Köln die erwähnten "Redaktionen" von Medien (Print/TV/usw) von sich aus "auf dem Laufenden hält".

Zur Vermeidung des Ablehnungsgrundes "Personenbezogene Daten" sollten die individuellen E-Mailadressen so pseudonymisiert werden, daß sie noch zähl- und unterscheidbar bleiben, in der Regel also beim Teil vor dem @.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten [#210191]
Datum
31. Januar 2021 14:15
An
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer automatischen Mailantwort des Presseamtes der Stadt Köln heißt es sinngemäß "über Entwicklungen werden wir die Redaktionen per E-Mail auf dem Laufenden halten" Ich bitte um elektronische Übermittlung dieses E-Mailverteilers, mit dem das Presseamt der Stadt Köln die erwähnten "Redaktionen" von Medien (Print/TV/usw) von sich aus "auf dem Laufenden hält". Zur Vermeidung des Ablehnungsgrundes "Personenbezogene Daten" sollten die individuellen E-Mailadressen so pseudonymisiert werden, daß sie noch zähl- und unterscheidbar bleiben, in der Regel also beim Teil vor dem @.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 210191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210191/upload/5fb9a414a07a4407ce3ad31cea142184cfa244c6/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Neusser Strasse 388, 50733 Köln
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes m…
An Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Details
Von
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Betreff
AW: Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten [#210191]
Datum
3. März 2021 16:50
An
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten“ vom 31.01.2021 (#210191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210191/upload/5fb9a414a07a4407ce3ad31cea142184cfa244c6/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes m…
An Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Details
Von
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Betreff
AW: Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten [#210191]
Datum
13. April 2021 17:27
An
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten“ vom 31.01.2021 (#210191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210191/upload/5fb9a414a07a4407ce3ad31cea142184cfa244c6/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Presserecht - Zusammenarbeit des Presseamtes mit Journalisten“ [#210191]
Datum
21. April 2021 17:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/210191/auth/05decb100d4c5d2482058af540227875e1b33c22/ Die Anfrage wurde weder eingangsbestätigt noch beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 210191.pdf Anfragenr: 210191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210191/upload/2b1d984e3d8f3d1266cc23f56d4071347647cebb/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AW: 209.2.3.2.10-3655/21 Zugang zum E-Mailverteiler des Presseamtes der Stadt Köln #210191 [#210191] Sehr geehrte …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.10-3655/21 Zugang zum E-Mailverteiler des Presseamtes der Stadt Köln #210191 [#210191]
Datum
26. Oktober 2021 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das die Stadt Köln bei ihrer Auffassung verbleibt, höre ich nun das erste Mal. Mein Informationszugang wurde bisher weder beantwortet, noch überhaupt, geschweige denn nach dem VwVerfG beschieden, aber auch das bin ich im Umgang mit den verschiedenen Ämtern der Stadt Köln gewohnt. Es widerspricht völlig dem Informationsfreiheitsgesetz, wenn Verwaltungen Informationen verweigern, weil sie unrechtmäßiges Verwaltungshandeln offenlegen würden. Nach dem Presse- und Rundfunkrecht besteht gegenüber Behörden ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch (Art 5, Abs. 1 Satz 2 G). Dies wurde im Pressegesetz NRW, dem Rundfunkstaatsvertrag und dem Medienstaatsvertrag umgesetzt. Nach §§18 II, IV, 5, Abs. 3 MSTV besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in Redaktionsverteiler: "(3) Rundfunkveranstalter können von Behörden verlangen, dass sie bei der Weitergabe von amtlichen Bekanntmachungen im Verhältnis zu anderen Bewerbern gleichbehandelt werden. " Die Argumentation der Stadt Köln begründet rechtsfehlerhaft und führt dazu, daß keine Kontrolle dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes möglich ist. Die Empfänger auf diesem Verteiler haben sich nicht um Aufnahme bemüht, sondern eben den genannten Rechtsanspruch. Das Presserecht formuliert hier klar sowohl imk RFStV als auch dem MStV eine Gleichbehandlung aller Mitbewerber. Diese Gleichbehandlung lehnt die Stadt Köln offenkundig ab. Das ist nicht nur presserechtlich zweifelhaft, sondern ein Eingriff in den Wettbewerb. Da jedoch dieser Rechtsanspruch verwehrt wird, besteht im Rahmen der Gleichbehandlung nach dem genannten Staatsvertrag auch ein Interesse, wer denn diesen Ansprüchen genügt. Durch einen Zugang zu diesen Informationen könnte die Rechtsauffasung des Presseamtes hinfällig werden. Dies würde aber keinen Nachteil bedeuten, sondern lediglich rechtlich sicheres Verwaltungshandeln wieder herstellen. Auch das öffentliche Interesse besteht verstärkt vor diesem Zusammenhang, denn der Öffentlichkeithat ein Interesse daran zu erfahren, daß das Presseamt der Stadt nur mit der "angenehmen" Presse - wodurch dieser "Zustand" auch immer herbeigeführt wird - zusammenarbeitet, und anderen den Zugang zu Informationen verweigert. Abschließend stelle ich fest, daß die Stadt Köln praktisch KEINE meiner Anfragen nach dem IFG beantworten oder bescheiden will, was Sie sicherlich anhand ihrer Vermittlungsanfragen nachvollziehen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210191/upload/2b1d984e3d8f3d1266cc23f56d4071347647cebb/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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