Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übersendung der Verfahrensanweisung nebst ggf. existenten Ablaufdiagrammen im Gesundheitsamt des Kreises bezüglich des Unterbringungsverfahrens und Anordnung von Art, Dauer und Umfang freiheitsentziehender Maßnahmen.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich gehe jedoch davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, da ich lediglich Kopien vorhandener Dokumente erfrage.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten (z.B. der Amtsärzte) bin ich selbstverständlich einverstanden, Patientendaten dürften ja nicht betroffen sein.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Übersendung der Verfahrensanweisung nebst g…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
1. Februar 2021 22:44
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Übersendung der Verfahrensanweisung nebst ggf. existenten Ablaufdiagrammen im Gesundheitsamt des Kreises bezüglich des Unterbringungsverfahrens und Anordnung von Art, Dauer und Umfang freiheitsentziehender Maßnahmen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich gehe jedoch davon aus, dass es sich um eine einfache Auskunft handelt, da ich lediglich Kopien vorhandener Dokumente erfrage. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten (z.B. der Amtsärzte) bin ich selbstverständlich einverstanden, Patientendaten dürften ja nicht betroffen sein. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich an den Sozialpsychiatrischen Dienst weiter gel…
Von
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Betreff
AW: Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
3. Februar 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage habe ich an den Sozialpsychiatrischen Dienst weiter geleitet; Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Verfahren bei Unterbringungen und die Anordnung von Art, …
Von
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Betreff
Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
7. Februar 2021 13:57
Status
Warte auf Antwort
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47,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zum Verfahren bei Unterbringungen und die Anordnung von Art, Dauer und Umfang freiheitsentziehender Maßnahmen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: Entsprechend der Intention des PsychHG SH ist das primäre Bemühen der Arbeit des sozialpsychiatrischen Dienstes, psychische Störungen frühzeitig zu erkennen, eine Vertrauensbasis aufzubauen, Hilfen anzubieten und zu vermitteln und damit Entwicklungen, die Zwangsmaßnahmen unumgänglich machen, zu verhindern. [cid:image001.png@01D6FD59.39EC1C20] In eskalierenden Situationen, die möglicherweise eine Zwangsmaßnahme erforderlich machen gibt das PsychHG SH klare Regeln vor: § 7 Voraussetzung der Unterbringung (1) Der betroffene Mensch kann gegen oder ohne seinen natürlichen Willen in einem geeigneten Krankenhaus untergebracht werden, wenn und solange er infolge seiner psychischen Störung sein Leben, seine Gesundheit oder bedeutende Rechtsgüter anderer erheblich gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. (2) Eine Gefahr im Sinne von Absatz 1 besteht insbesondere dann, wenn sich die psychische Störung so auswirkt, dass ein schadenstiftendes Ereignis unmittelbar bevorsteht oder unvorhersehbar ist, jedoch wegen besonderer Umstände jederzeit damit gerechnet werden muss. Diese Voraussetzungen müssen von einer/einem Ärztin/Arzt mit Erfahrung in der Psychiatrie nach Möglichkeit am Ort des Geschehens geprüft werden. Während der Geschäftszeiten stehen dafür die Ärztin/der Arzt des sozialpsychiatrischen Dienstes, außerhalb der Geschäftszeiten eine/ein rund um die Uhr - auch an Wochenenden und Feiertagen- über die Rettungsleitstelle erreichbarer Ärztin/Arzt zur Verfügung. Diese Untersuchung erfolgt mit entsprechender Kriseninterventionskompetenz immer auch mit der Intention, Zwang zu vermeiden und alternative Lösungen zu finden. Gelingt dies nicht wird die Unterbringung in einem geeigneten Krankenhaus unter Berücksichtigung der Wünsche der/des Betroffenen ordnungsrechtlich vorläufig angeordnet und von Rettungskräften bei Bedarf mit Unterstützung der Polizei vollzogen. Die/der diensthabende Richter*In wird umgehend telefonisch informiert und der Unterbringungsantrag nebst ärztlicher Stellungnahme per Fax ans Gericht übermittelt. Die ärztliche Stellungnahme enthält auch eine Empfehlung zur Unterbringungsdauer. Bei Dekompensationen mit Unterbringungsnotwendigkeit und/oder Fixierungsnotwendigkeit von Patient*Innen, die sich bereits in einer Klinik befinden informiert die/der behandelnde Ärztin/Arzt den sozialpsychiatrischen Dienst bzw. außerhalb der Geschäftszeiten die/den diensthabenden Ärztin/Arzt des Gesundheitsamtes telefonisch und sendet eine entsprechend qualifizierte ärztliche Stellungnahme per Fax. Nach inhaltlicher Prüfung der Voraussetzungen (sowohl im Rahmen der telefonischen Mitteilung als auch in der Stellungnahme) wird der Antrag nach telefonischer Information der/des zuständigen Richterin/Richters wie oben per Fax ans Gericht gestellt. Die persönliche richterliche Anhörung muss dann so schnell wie möglich, bei Fixierungen umgehend, bei Unterbringungen spätestens bis zum Ablauf des Folgetages erfolgen. Bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen sind wir als Kreis nur bei unter Richtervorbehalt stehenden Unterbringungen und Fixierungen direkt als die Voraussetzungen feststellende oder prüfende Behörde involviert. Zur Dauer dieser Maßnahmen gibt die anliegende ärztliche Stellungnahme eine Empfehlung, die Entscheidung über die mögliche Dauer einer Maßnahme liegt bei der Richterin/dem Richter. Die Kliniken sind allerdings bemüht, freiheitsentziehende Maßnahmen so kurz wie möglich zu halten, d.h. der vom Gericht vorgegebene zeitliche Rahmen wird nach Möglichkeit nicht voll ausgeschöpft. Bei allen anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen gem. § 27 und § 28 PsychHG SH ist der sozialpsychiatrische Dienst des Kreises als Fachaufsicht über die unterbringenden Kliniken indirekt involviert: Konzepte der Stationen zur Deeskalation und Zwangsvermeidung werden von den Kliniken in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Fachaufsicht entwickelt und etabliert. In regelmäßigen unangekündigten Begehungen der unterbringenden Stationen prüft die Fachaufsicht die baulichen Gegebenheiten und im Rahmen von Gesprächen mit Patient*Innen und Mitarbeiter*Innen sowie durch Akteneinsicht die Umsetzung zwangsvermeidender Maßnahmen sowie die Art, Dauer und Qualität der Umsetzung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Ich hoffe Ihre Anfrage zu diesem sehr komplexen Thema damit hinreichend beantwortet zu haben. Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zu Ihrer Antwort habe ich noch ein…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
7. Februar 2021 14:20
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zu Ihrer Antwort habe ich noch eine Nachfrage. Sie schreiben "Bei Dekompensationen mit Unterbringungsnotwendigkeit und/oder Fixierungsnotwendigkeit von Patient*Innen, die sich bereits in einer Klinik befinden informiert die/der behandelnde Ärztin/Arzt den sozialpsychiatrischen Dienst bzw. außerhalb der Geschäftszeiten die/den diensthabenden Ärztin/Arzt des Gesundheitsamtes telefonisch und sendet eine entsprechend qualifizierte ärztliche Stellungnahme per Fax." Nun ist es ja nicht so, dass in jeder, v.a. somatischen, Klinik ein Arzt vorhanden ist, der die im PsychKG bzw. PsychHG genannte Qualifikation für das notwendige Gutachten hat. Ist dem Gesundheitsamt OH bekannt, ob der jeweils ausstellende Arzt die geforderte Qualifikation hat? Denn ich lese aus Ihrer Antwort heraus, dass der "Amtsarzt" den Patienten gar nicht immer selbst in Augenschein nimmt. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht ja entschieden, dass Fixierungsmaßnahmen, die eine Dauer von 30 Minuten überschreiben, zwingend dem Richtervorbehalt unterliegen. Ich lese aus Ihrer Antwort, dass das Gericht nicht durch die Klinik, sondern den Amtsarzt informiert werden muss. Ist gewährleistet, dass diese Zeitspanne eingehalten wird? Oder gibt es hier Ausnahmeregelungen im Kreis Ostholstein, ähnlich wie in anderen Landkreisen? Wenn ja, bis zu welcher Dauer sind diese Ausnahmen ohne Involvierung eines Richters im Kreis möglich? Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterungen und ein schönes Wochenende Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bei Unterbringungs- und oder Fixierungsnotwendigkeiten aus somatischen Kliniken werd…
Von
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Betreff
AW: Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
7. Februar 2021 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Unterbringungs- und oder Fixierungsnotwendigkeiten aus somatischen Kliniken werden zunächst sehr genau die Umstände und Begründungen erfragt. Bei einer akuten, vital bedrohlichen Situation (z.B.: ein Patient zieht sich in einem Durchgangssyndrom nach einer Operation alle Zugänge) ist das Vorgehen zunächst auf Grundlage des "rechtfertigenden Notstands" (§ 34 STGB) legitimiert. Besteht eine Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung oder ist von einer längerdauernden Notwendigkeit einer Betreuung auszugehen (z.B. dementer Patient ist bettflüchtig und sturzgefährdet mit erheblicher Verletzungsgefahr) wird ein Verfahren nach BGB angestoßen. D.h. die Klinik beantragt direkt beim Gericht eine betreuungsrechtliche Entscheidung im Eilverfahren. In allen anderen Fällen wird zunächst grundsätzlich nach der psychiatrischen Qualifikation der/des anfragenden Ärztin/Arzt gefragt (Neurologen haben diese Qualifikation) oder es wird nach einem psychiatrisch qualifizierten Konsiliararzt in der Klinik gefragt. Sollte beides nicht verfügbar sein wird die/der Betroffene von der Amtsärztin/dem Amtsarzt vor Ort untersucht. Bei jeder Fixierungsmaßnahme, die absehbar länger als 30 min. erforderlich sein wird muss umgehend, d.h. sobald erkennbar wird dass sie länger als 30 min. dauert, die zuständige Ordnungsbehörde, in OH während der Dienstzeit der sozialpsychiatrische Dienst, außerhalb der Dienstzeiten die/der diensthabende Amtsärztin/Amtsarzt informiert und ihr/ihm eine ärztliche Stellungnahme per Fax zugeleitet werden. Mit dieser Stellungnahme stellt die Ordnungsbehörde dann nach telefonischer Ankündigung den entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht. Dieser Verfahrensweg ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Dies hat ohne vermeidbare Verzögerung zu geschehen ebenso wie das Gericht ohne vermeidbare Verzögerung eine Anhörung und Beschlussfassung vor Ort zu gewährleiten hat. Das kann aber durchaus einige Stunden dauern, wenn z.B. der diensthabende Arzt gerade in einem Einsatz vor Ort kein Faxgerät zur Verfügung hat und/oder der zuständige Richter gerade in einer Anhörung in einer anderen Klinik ist. Zudem ist der richterliche Bereitschaftsdienst zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht besetzt. Die vom Verfassungsgericht vorgegebene Zeitspanne von 30 min. bezieht sich ausschließlich auf die Dauer der Maßnahme, nicht auf die Dauer des zur Legitimation erforderlichen Verfahrens. Eine die Qualität des Verfahrens verbessernde Besonderheit im Kreis OH und einigen anderen Kreisen/Städten besteht darin, dass die ordnungsbehördliche Funktion von psychiatrisch qualifizierten Mitarbeiter*Innen (Ärztinnen/Ärzte und Sozialpädagog*Innen des SpDi ausgeübt wird. Damit wird ein fachlich fundiertes kritisches Hinterfragen der Maßnahmen und die Diskussion von Alternativen möglich, sodass die eine oder andere Maßnahme abgewendet werden kann. Ich hoffe, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben, stehe aber für Rückfragen gerne weiter zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Erklärungen, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Ein…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
8. Februar 2021 05:57
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Erklärungen, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Eine letzte Frage: auch bei Anwendung des rechtfertigenden Notstands muss aber trotzdem spätestens nach 30 Minuten der Amtsarzt bzw. bei vorliegen einer Betreuungsverfügung das Gericht um eine Entscheidung gebeten werden, habe ich das richtig verstanden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Erklärungen, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Eine letzt…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG [#210289]
Datum
4. März 2021 14:50
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Erklärungen, das hilft mir auf jeden Fall weiter. Eine letzte Frage: auch bei Anwendung des rechtfertigenden Notstands muss aber trotzdem spätestens nach 30 Minuten der Amtsarzt bzw. bei vorliegen einer Betreuungsverfügung das Gericht um eine Entscheidung gebeten werden, habe ich das richtig verstanden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210289/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Hol…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG“ [#210289]
Datum
1. April 2021 15:39
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir dir angeforderten Unterlagen (Verfahrensanweisung und Ablaufdiagramme) nicht antragsgemäß zur Verfügung gestellt hat. Die Behörde hat sich stattdessen entschieden, mir meine Anfrage "Freitext" zu beantworten. Das eine Abweichung von der geforderten Art der Auskunftserteilung ggf. mit Rückfragen verbunden ist, muss der Behörde von vornherein klar gewesen sein. Dennoch wird mir eine abschließende Beantwortung verweigert. Genau die Antwort auf die letzte Frage ist es aber, auf die ich von vornherein hinaus wollte. Auf meine abschließende Frage wird von der Behörde -trotz Erinnerung- jedoch nicht mehr geantwortet. ########################################## [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ########################################## Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 210289.pdf - 2021-02-07_1-image001.png Anfragenr: 210289 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatisierte Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über di…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatisierte Empfangsbestätigung
Datum
6. April 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde nunmehr zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG“ [#210289]
Datum
21. April 2021 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in ich habe die Behörde nunmehr zur Stellungnahme aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues Erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe heute die Rückmeldung des Kreis Ostholstein erhalten, dass die offenen Fragen am …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG“ [#210289]
Datum
10. Mai 2021 15:03
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe heute die Rückmeldung des Kreis Ostholstein erhalten, dass die offenen Fragen am 04.05.2021 telefonisch mit Ihren geklärt worden sein. Sehe ich es richtig, dass sich damit die Angelegenheit erledigt hat? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> die offenen Fragen konnten in dem Telefonat geklärt werden, sodass das Vermittlungs…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensanweisung zur Unterbringung und Anordnung von feM nach dem PsychKG“ [#210289]
Datum
11. Mai 2021 21:47
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die offenen Fragen konnten in dem Telefonat geklärt werden, sodass das Vermittlungsverfahren ebenfalls beendet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210289/