Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen

der Infobrief des Ministeriums zur Corona-Impfung enthält im Punkt "Welche Gruppe kann sich als nächstes impfen lassen?" folgende Aussage:

"Personen,
[...]
- die als Polizei- und Ordnungskräfte in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind."

Ich bitte um Zusendung von Belegen bzw. Quellen, die dem Ministerium vorliegen bzw. vom Ministerium herangezogen wurden, dass "insbesondere bei Demonstrationen" ein hohes Infektionsrisiko herrscht.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Infobrief des…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
3. Februar 2021 19:22
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Infobrief des Ministeriums zur Corona-Impfung enthält im Punkt "Welche Gruppe kann sich als nächstes impfen lassen?" folgende Aussage: "Personen, [...] - die als Polizei- und Ordnungskräfte in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind." Ich bitte um Zusendung von Belegen bzw. Quellen, die dem Ministerium vorliegen bzw. vom Ministerium herangezogen wurden, dass "insbesondere bei Demonstrationen" ein hohes Infektionsrisiko herrscht. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
10. April 2021 22:45
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom 03.02.2021 (#210436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
9. Mai 2021 21:06
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom 03.02.2021 (#210436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.02.2021. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir erst jetzt …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
DSV 51.1443.1/9 Betreff: 5150 Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
19. Mai 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.02.2021. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir erst jetzt auf diese Anfrage antworten. Wir sind in allen Bereichen durch die Pandemie stark belastet. Ihre Frage hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seinem Beschluss VGH 1 S 1304/21 vom 16.04.2021 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&Datum=2021-4&nr=34510&pos=5&anz=11) beantwortet, indem dieser die Gefahrenlage für alle Beteiligten einer Demonstration zum Anlass genommen hat, einzelne Demonstrationen zu untersagen. Zur Begründung der Zurückweisung der von den Veranstaltern eingelegten Beschwerden hat der VGH ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht zu Recht darauf abgestellt hat, dass bei der vorangegangenen Versammlung vom 13. März 2021, bei der die Antragsteller als Versammlungsleiter auftraten, die Abstandsregeln und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, vielfach verletzt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof kommt zum Ergebnis, dass bei Demonstrationen, insbesondere, wenn diese die Corona-Maßnahmen zum Gegenstand haben, eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht und im Hinblick auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) der Versammlungsteilnehmer, von Gegendemonstranten, von Passanten und beteiligten Polizeibeamten sowie im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens in Deutschland eine Untersagung sogar zwingend notwendig sein kann. Das Versammlungsverbot stützt sich hier vor allem auf die zu erwartende Nichteinhaltung der Anordnung von Auflagen wie die Einhaltung eines Mindestabstands und/oder einer Maskenpflicht. Die Gefährdungslage u. a. für Teilnehmer, Passanten und Polizisten werden durch wissenschaftliche Studien belegt, deren Quellen dem Beschluss entnommen werden können. Polizisten sind von Berufswegen verpflichtet z. B. als Ordnungs- und Sicherheitskräfte Demonstrationen zu begleiten. Neben der allgemeinen Gefährdung durch Begleitung einer Demonstration besteht für Polizisten darüber hinaus eine gesteigerte Gefahr, soweit körperliche Zwangsmaßnahmen erforderlich werden. In diesem Fall kann ein Mindestabstand nicht eingehalten werden und es besteht die Gefahr des Verrutschens oder Verlustes des Mund- Nasen- Schutzes. Aus vorgenannten Gründen ist die Priorisierung der Impfung für Einsatzkräfte der Polizei gerechtfertigt. Wir hoffen Ihre Anfrage vollumfänglich beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> der Beschluss des VGH datiert, wie Sie selbst schreiben, auf den 16.04.2021. Der I…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DSV 51.1443.1/9 Betreff: 5150 Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
22. Mai 2021 10:12
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Beschluss des VGH datiert, wie Sie selbst schreiben, auf den 16.04.2021. Der Infobrief des Ministeriums datiert aber auf den Januar 2021. Ich bat um die "Zusendung von Belegen bzw. Quellen, die dem Ministerium vorliegen bzw. vom Ministerium herangezogen wurden, dass "insbesondere bei Demonstrationen" ein hohes Infektionsrisiko herrscht." also folglich zum Zeitpunkt Januar 2021. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DSV 51.1443.1/9 Betreff: 5150 Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
14. Juli 2021 18:44
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen“ vom 03.02.2021 (#210436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210436/

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in wir verweisen auf die am 19. Mai 2021 erfolgte Antwort per Email, die Sie im Anhang noch ei…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: DSV 51-1443.1/9 49060 AW: DSV 51.1443.1/9 Betreff: 5150 Hohes Infektionsrisiko bei Demonstrationen [#210436]
Datum
15. Juli 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSV51.1443.19Betreff5150HohesInfektion.eml
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Sehr Antragsteller/in wir verweisen auf die am 19. Mai 2021 erfolgte Antwort per Email, die Sie im Anhang noch einmal zu Ihrer Information finden. Mit freundlichen Grüßen