Bundesteilhabegesetz

gerne würde ich Quellen zu Ihren Begründungen in Drucksache 19/24725 erhalten die belegen, worauf sich Ihre Ablehnung der Anträge der jeweiligen Fraktion stützen. Bisher haben die Fraktionen mit Fakten gearbeitet und waren näher am Menschen, an der Realität als Ihre Ablehnung. Daher würde ich gerne Ihre Ablehnung besser nachvollziehen können, die sich meines Erachtens nur auf Mutmaßungen aber keinesfalls auf Fakten beziehen kann. Sie erscheint unrealistisch und intransparent.

Vielen Dank.

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  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gerne würde ich Que…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesteilhabegesetz [#210443]
Datum
3. Februar 2021 21:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gerne würde ich Quellen zu Ihren Begründungen in Drucksache 19/24725 erhalten die belegen, worauf sich Ihre Ablehnung der Anträge der jeweiligen Fraktion stützen. Bisher haben die Fraktionen mit Fakten gearbeitet und waren näher am Menschen, an der Realität als Ihre Ablehnung. Daher würde ich gerne Ihre Ablehnung besser nachvollziehen können, die sich meines Erachtens nur auf Mutmaßungen aber keinesfalls auf Fakten beziehen kann. Sie erscheint unrealistisch und intransparent. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/210443/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesteilhabegesetz“ vom 03.02.2021 (#210443) …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesteilhabegesetz [#210443]
Datum
10. März 2021 21:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesteilhabegesetz“ vom 03.02.2021 (#210443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/210443/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2021 Sehr Antragsteller/in in Bean…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2021
Datum
16. März 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer o. a. Zuschrift bitte ich um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2021 [#210443] Sehr << An…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2021 [#210443]
Datum
16. März 2021 16:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Schade, dass sich mit dem Problem nicht richtig auseinandergesetzt und das Bundesministerium bzw. der Kommunikationspartner hier kein Handlungsbedarf erkennen mag. Trotz zahlreicher Gründe von Fraktionsseite als auch von Betroffenenseite. Damit sich niemand einen gefallen. Kein Wunder also, dass die Entwicklung stagniert, wenn die Schreiben jedes Mal so enden. So geht Bürgernähe leider nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/210443/