Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz

das Datenschutzkonzept und alle weiteren Unterlagen zur geplanten Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie u.a. hier berichtet wird: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Test-fuer-Videoueberwachung-mit-Gesichtserkennung-soll-bald-starten-3684006.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Datenschutzk…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz [#21047]
Datum
12. April 2017 19:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Datenschutzkonzept und alle weiteren Unterlagen zur geplanten Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie u.a. hier berichtet wird: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Test-fuer-Videoueberwachung-mit-Gesichtserkennung-soll-bald-starten-3684006.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgestz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgestz
Datum
24. April 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
252,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgestz [#21047] Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meiner Anfrage fest. Mit fre…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgestz [#21047]
Datum
29. April 2017 17:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
124,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#21047] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#21047]
Datum
2. August 2017 21:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz“ vom 12.04.2017 (#21047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. August 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
192,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#21047] Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich meiner Informationsfreiheits…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#21047]
Datum
8. September 2017 18:09
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz“ vom 12.04.2017 (#21047) fordere ich Sie hiermit nachdrücklich auf: 1) Mir die genauen Gründe für die eingetretene Verzögerung ("Prioritäten") zu nennen. 2) Die Namen der Unternehmen anzugeben, zu denen im BMI die "Unternehmenspräsentationen" in diesem Zusammenhang vorliegen. 3) Mir endlich das Datenschutzkonzept zugänglich zu machen, denn das Projekt läuft bereits sei über einem Monat und ich kann ohne das Konzept nicht beurteilen, ob adäquate Maßnahmen zum Schutz von unbeteiligten Passanten (wie z.B, meiner Person) vorgenommen worden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. September 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
249,0 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Dezember 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,5 MB