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Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer

Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt.

1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ?
2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ?
3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    6. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
4. Februar 2021 14:42
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt. 1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ? 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ? 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210481/upload/396a38cd45cea5a511b086fd07789d58a7b2e039/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtplanungsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> am 01.01.2015 ist der zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln Gmb…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
11. Februar 2021 06:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 01.01.2015 ist der zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke Köln GmbH (Stadtwerke) abgeschlossene Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln) in Kraft getreten. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich mich deshalb mit den Stadtwerken in Verbindung gesetzt. Sobald ich hier die entsprechenden Auskünfte erhalten habe, wende ich mich wieder an Sie. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls "Roadside Screen" der Fir…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
6. März 2021 12:42
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer“ vom 04.02.2021 (#210481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210481/upload/396a38cd45cea5a511b086fd07789d58a7b2e039/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls "Roadside Screen" der Fir…
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
15. April 2021 15:01
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer“ vom 04.02.2021 (#210481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210481/upload/396a38cd45cea5a511b086fd07789d58a7b2e039/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer“ [#210481]
Datum
21. April 2021 17:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/210481/auth/d2d09feada353a3f1dce199ac86f8e8409e072e3/ Die Anfrage wurde auch nach der zweiten Mahnung nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 210481.pdf Anfragenr: 210481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210481/upload/fe0ea8541fd70b4e3199d715ff6915cc723bb69f/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Auch wenn das Stadtplanungsamt Köln die Beantwortung der Fragen zugesichert hat, i…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.3-3641/21 Zugang bzgl. Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer #214514 [#210481]
Datum
26. April 2021 12:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Auch wenn das Stadtplanungsamt Köln die Beantwortung der Fragen zugesichert hat, ist ihre juristische Betrachtung anzuerkennen. Ich habe daher die Anfrage an die Stadtwerke Köln erneut gestellt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 210481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/210481/upload/fe0ea8541fd70b4e3199d715ff6915cc723bb69f/

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Stadtplanungsamt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Fristüberschreitung bitten wir zu ents…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
8. Dezember 2021 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen und beantworten Ihren Antrag auf Informationszugang wie folgt: Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma Ströer mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt. 1. Wie viele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln? Nach städtischer Kenntnis sind 65 digitale Mega-Light-Anlagen, sog. Roadside Screens, im öffentlichen Straßenland errichtet. 34 dieser Anlagen werden doppelseitig digital betrieben. 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh)? Zwischen der aufstellenden Firma Ströer Media Deutschland GmbH (Ströer) und der Stadt Köln bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Die Stadt Köln hat mit der Stadtwerke Köln GmbH (Stadtwerke) einen Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln) abgeschlossen. Die in diesem Vertrag festgelegten Werberechte wurden seitens der Stadtwerke nach einer europaweiten Ausschreibung auf zwei Konzessionäre, unter anderem Ströer, übertragen. Angaben zum Energieverbrauch der Anlagen können nicht gemacht werden. 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom")? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen? Die Stromkosten werden nicht von der Stadt Köln getragen, sondern von der aufstellenden Firma, die auch einen Stromlieferungsvertrag mit einem am Markt tätigen Energieunternehmen abschließt. Angaben zum*zur Stromlieferanten*in und zu Stromquellen für die Mega-Light-Anlagen können seitens der Stadt Köln nicht mitgeteilt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für die Erteilung dieser Auskunft werden Gebühren nicht erhoben. Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.