SARS-CoV 2: Herausgabe der Auswetungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020
Auswertungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020 zum SARS-COV-2
Die Ergebnisse der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 sind das entscheidende Kernstück bei der Corona-Politik der Bundesregierung und der Landesregierungen.
Von den positiven Testergebnissen – fälschlicherweise als „Fallzahlen“ kommuniziert – werden immer noch alle Corona-Eindämmungs-Maßnahmen abhängig gemacht.
Die Zuverlässigkeit dieses Tests ist daher von entscheidender Bedeutung.
Die Dringlichkeit dieser Anfrage schätze ich daher als elementar hoch.
Derzeit werden aufgrund der Testergebnisse Maßnahmen angeschoben, die die gesamte Bevölkerung in Deutschland betreffen und weitere massive Grundrechtseinschränkungen begründet.
Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet derzeit nicht statt.
Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage kann hierzu eine wesentliche Aufklärung bringen und müsste auch im eigenen Interesse des RKI liegen.
Die Ringversuche des Instand e.V. werden vom RKI als Beleg für die hohe Qualität der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 angeführt. Das RKI schreibt: „Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider (siehe www.instand-ev.de).1
Die konkreten Ergebnisse dieser Ringversuche sind für den öffentlichen Diskurs auch aus meiner Sicht enorm wichtig.
Der zweite Ringversuch (Termin 4) zum Corona-Virus wurde im Juni/Juli abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt. Die Auswertungen dieses zweiten Ringversuchs der Gruppe 340 (Virus-Genom Nachweis SARS-CoV-2), Termin 4 in 2020 sind am 11. September an die teilnehmenden Labore versandt worden.
Zu diesen gehören natürlich auch die angegebenen Experten-Laboratorien, darunter auch das RKI2.
Eine Anfrage nach dem IFG zu diesen Auswertungen läuft seit Ende Oktober (www.fragdenstaat.de/a/201836), wurde aber noch nicht beantwortet.
Der aktuelle Ringversuch der Gruppe 340 (Termin 6) ist ebenfalls abgeschlossen. Der Versand der Auswertungen erfolgte am 23.12.20203.
Die Auswertungen liegen auch dem RKI als amtliche Informationen nach IFG vor.
Ich fordere nun das RKI nach IFG auf, diese amtliche Information über den Ringversuch Termin 6 2020 unverzüglich an mich herauszugeben.
Die Auswertungen enthalten laut Büro von Prof. Zeichhardt (Ringversuchsleiter) auch eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse. Daraus liessen sich dann auch wesentliche Daten zur Zuverlässigkeit der von den teilnehmenden Laboren durchgeführten PCR-Tests ableiten.
Diese Auswertung liegt dem RKI vor.
Eine Übermittlung kann daher innerhalb einer Stunde erfolgen.
Sollte die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat beantwortet werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Ergebnis der Anfrage
Das RKI hat nach der Klageandrohung eine Seite der Auswertungen (von mindestens 34 Seiten) geschickt. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hielten das - im Falle der Klage zum Termin 4 - für ausreichend. Eine neue Klage wird derzeit vorbereitet.
Bei der derzeitigen Situation der Gerichte erscheint aber eine Klage nicht sonderlich aussichtsreich.
Das bedeutet, dass das RKI zwar meinen Anspruch auf Herausgabe der Auswertungen bestätigt, allerdings das Wort "Auswertung" nach ihren eigenen merkwürdigen Massstäben auslegt - und damit vor Gericht Recht bekommen hat.
Eine Seite von minestens 34 Seiten ist für mich kein Auswertung, sondern ein Blatt einer Auswertung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Februar 2021
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9. März 2021
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