SARS-CoV 2: Herausgabe der Auswetungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Auswertungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020 zum SARS-COV-2

Die Ergebnisse der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 sind das entscheidende Kernstück bei der Corona-Politik der Bundesregierung und der Landesregierungen.
Von den positiven Testergebnissen – fälschlicherweise als „Fallzahlen“ kommuniziert – werden immer noch alle Corona-Eindämmungs-Maßnahmen abhängig gemacht.
Die Zuverlässigkeit dieses Tests ist daher von entscheidender Bedeutung.
Die Dringlichkeit dieser Anfrage schätze ich daher als elementar hoch.
Derzeit werden aufgrund der Testergebnisse Maßnahmen angeschoben, die die gesamte Bevölkerung in Deutschland betreffen und weitere massive Grundrechtseinschränkungen begründet.
Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet derzeit nicht statt.
Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage kann hierzu eine wesentliche Aufklärung bringen und müsste auch im eigenen Interesse des RKI liegen.
Die Ringversuche des Instand e.V. werden vom RKI als Beleg für die hohe Qualität der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 angeführt. Das RKI schreibt: „Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider (siehe www.instand-ev.de).1
Die konkreten Ergebnisse dieser Ringversuche sind für den öffentlichen Diskurs auch aus meiner Sicht enorm wichtig.
Der zweite Ringversuch (Termin 4) zum Corona-Virus wurde im Juni/Juli abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt. Die Auswertungen dieses zweiten Ringversuchs der Gruppe 340 (Virus-Genom Nachweis SARS-CoV-2), Termin 4 in 2020 sind am 11. September an die teilnehmenden Labore versandt worden.
Zu diesen gehören natürlich auch die angegebenen Experten-Laboratorien, darunter auch das RKI2.
Eine Anfrage nach dem IFG zu diesen Auswertungen läuft seit Ende Oktober (www.fragdenstaat.de/a/201836), wurde aber noch nicht beantwortet.
Der aktuelle Ringversuch der Gruppe 340 (Termin 6) ist ebenfalls abgeschlossen. Der Versand der Auswertungen erfolgte am 23.12.20203.
Die Auswertungen liegen auch dem RKI als amtliche Informationen nach IFG vor.
Ich fordere nun das RKI nach IFG auf, diese amtliche Information über den Ringversuch Termin 6 2020 unverzüglich an mich herauszugeben.
Die Auswertungen enthalten laut Büro von Prof. Zeichhardt (Ringversuchsleiter) auch eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse. Daraus liessen sich dann auch wesentliche Daten zur Zuverlässigkeit der von den teilnehmenden Laboren durchgeführten PCR-Tests ableiten.
Diese Auswertung liegt dem RKI vor.
Eine Übermittlung kann daher innerhalb einer Stunde erfolgen.
Sollte die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat beantwortet werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Ergebnis der Anfrage

Das RKI hat nach der Klageandrohung eine Seite der Auswertungen (von mindestens 34 Seiten) geschickt. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht hielten das - im Falle der Klage zum Termin 4 - für ausreichend. Eine neue Klage wird derzeit vorbereitet.
Bei der derzeitigen Situation der Gerichte erscheint aber eine Klage nicht sonderlich aussichtsreich.
Das bedeutet, dass das RKI zwar meinen Anspruch auf Herausgabe der Auswertungen bestätigt, allerdings das Wort "Auswertung" nach ihren eigenen merkwürdigen Massstäben auslegt - und damit vor Gericht Recht bekommen hat.
Eine Seite von minestens 34 Seiten ist für mich kein Auswertung, sondern ein Blatt einer Auswertung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertungen des Ri…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV 2: Herausgabe der Auswetungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020 [#210552]
Datum
5. Februar 2021 12:39
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020 zum SARS-COV-2 Die Ergebnisse der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 sind das entscheidende Kernstück bei der Corona-Politik der Bundesregierung und der Landesregierungen. Von den positiven Testergebnissen – fälschlicherweise als „Fallzahlen“ kommuniziert – werden immer noch alle Corona-Eindämmungs-Maßnahmen abhängig gemacht. Die Zuverlässigkeit dieses Tests ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Dringlichkeit dieser Anfrage schätze ich daher als elementar hoch. Derzeit werden aufgrund der Testergebnisse Maßnahmen angeschoben, die die gesamte Bevölkerung in Deutschland betreffen und weitere massive Grundrechtseinschränkungen begründet. Eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit findet derzeit nicht statt. Die Antwort auf meine aktuelle Anfrage kann hierzu eine wesentliche Aufklärung bringen und müsste auch im eigenen Interesse des RKI liegen. Die Ringversuche des Instand e.V. werden vom RKI als Beleg für die hohe Qualität der PCR-Tests auf SARS-CoV-2 angeführt. Das RKI schreibt: „Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider (siehe www.instand-ev.de).1 Die konkreten Ergebnisse dieser Ringversuche sind für den öffentlichen Diskurs auch aus meiner Sicht enorm wichtig. Der zweite Ringversuch (Termin 4) zum Corona-Virus wurde im Juni/Juli abgeschlossen, die Ergebnisse sind allerdings der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt. Die Auswertungen dieses zweiten Ringversuchs der Gruppe 340 (Virus-Genom Nachweis SARS-CoV-2), Termin 4 in 2020 sind am 11. September an die teilnehmenden Labore versandt worden. Zu diesen gehören natürlich auch die angegebenen Experten-Laboratorien, darunter auch das RKI2. Eine Anfrage nach dem IFG zu diesen Auswertungen läuft seit Ende Oktober (www.fragdenstaat.de/a/201836), wurde aber noch nicht beantwortet. Der aktuelle Ringversuch der Gruppe 340 (Termin 6) ist ebenfalls abgeschlossen. Der Versand der Auswertungen erfolgte am 23.12.20203. Die Auswertungen liegen auch dem RKI als amtliche Informationen nach IFG vor. Ich fordere nun das RKI nach IFG auf, diese amtliche Information über den Ringversuch Termin 6 2020 unverzüglich an mich herauszugeben. Die Auswertungen enthalten laut Büro von Prof. Zeichhardt (Ringversuchsleiter) auch eine Gesamtübersicht über die Ergebnisse. Daraus liessen sich dann auch wesentliche Daten zur Zuverlässigkeit der von den teilnehmenden Laboren durchgeführten PCR-Tests ableiten. Diese Auswertung liegt dem RKI vor. Eine Übermittlung kann daher innerhalb einer Stunde erfolgen. Sollte die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat beantwortet werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210552/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062
Datum
9. Februar 2021 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-062. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062 [#210552] Sehr <…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062 [#210552]
Datum
10. März 2021 20:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV 2: Herausgabe der Auswetungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020“ vom 05.02.2021 (#210552) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Derzeit läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Herausgabe der Auswertungen zum Termin 4. Das RKI hat bereits bestätigt, dass die Herausgabe der Informationen nach dem IFG zu erfolgen hat und hat bereits Teile der Auswertunge zugesandt. Insofern sollte es auch möglich sein und umgehend erfolgen können, die Auswertung des aktuellen Ringversuchs herauszugeben. Sollte eine Herausgabe erneut verzögert werden, werde ich entsprechende rechtliche Schritte einleiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210552/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062 [#210552] Sehr <…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.02.2021 [#210552] / 2021-062 [#210552]
Datum
6. Juli 2021 18:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV 2: Herausgabe der Auswetungen des Ringversuchs der Gruppe 340 Termin 6 2020“ vom 05.02.2021 (#210552) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 120 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wenn ich nicht innerhalb von sieben Tagen die vollständige Auswertung zugesandt bekommen habe, werde ich ein Klage auf Herausgabe der Auswertung einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210552/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>