Sehr
geehrteAntragsteller/in
ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 06.02.2021 in obiger Sache, welche mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO 09.15/04.06-01-01/21 registriert.
Eingangs muss ich in Bezug auf Ihre sehr global gestellte Anfrage auf Folgendes hinweisen:
Das übergeordnete Straßennetz von Berlin (StEP-Netz, s. a.
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/v… ) ist eine Kategorisierung der Straßen in Berlin. Die verkehrliche Maßnahmenhoheit im Hauptstraßennetz der Kategorien I bis IV liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) während die Nebenstraßen von den Bezirken verwaltet werden.
Da von bezirklicher Seite zu den angesprochenen Verkehrsmaßnahmen auf den übergeordneten Straßen keine verantwortliche Auskunft erteilt werden kann, bitte ich Sie sich an die Abt. VI der SenUVK
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/v… zu wenden.
Soweit Ihre Anfrage sich auf die entsprechenden Verkehrsmaßnahmen im Nebennetz bezieht gilt Folgendes:
Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen vorliegend keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist.
Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden außergewöhnlichen Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr i. H. v. bis zu 500 € (bei einem Stundensatz von 70,14 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie.
Ich bitte Sie daher zunächst mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren sowie um Ihre Erklärung zur Kostenübernahme.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben.
Mit freundlichen Grüßen