Entwicklung von Park und Halteverbotsstraße in Treptow - Köpenick

Auf wie viele Straßenkilometer wurden zwischen Anfang 2017 und Ende 2020 das Parken und Halten dauerhaft in Treptow - Köpenick verboten?

Wie vielen Kilometer wurden davon für die Radinfrastruktur weiterentwickelt und / oder umgebaut?

Wie vielen Kilometer wurden davon zu Bus und / oder Umweltspuren oder anderwärtig für den ÖPNV genutzt?

Auf wie viele Straßenkilometer wurden zwischen Anfang 2017 und Ende 2020 das Parken und Halten dauerhaft in Treptow - Köpenick erlaubt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklung von Park und Halteverbotsstraße in Treptow - Köpenick [#211301]
Datum
6. Februar 2021 18:55
An
Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf wie viele Straßenkilometer wurden zwischen Anfang 2017 und Ende 2020 das Parken und Halten dauerhaft in Treptow - Köpenick verboten? Wie vielen Kilometer wurden davon für die Radinfrastruktur weiterentwickelt und / oder umgebaut? Wie vielen Kilometer wurden davon zu Bus und / oder Umweltspuren oder anderwärtig für den ÖPNV genutzt? Auf wie viele Straßenkilometer wurden zwischen Anfang 2017 und Ende 2020 das Parken und Halten dauerhaft in Treptow - Köpenick erlaubt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211301/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 06.02.2021 in obiger Sache, wel…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick
Betreff
WG: Entwicklung von Park und Halteverbotsstraße in Treptow - Köpenick [#211301]
Datum
10. Februar 2021 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 06.02.2021 in obiger Sache, welche mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO 09.15/04.06-01-01/21 registriert. Eingangs muss ich in Bezug auf Ihre sehr global gestellte Anfrage auf Folgendes hinweisen: Das übergeordnete Straßennetz von Berlin (StEP-Netz, s. a. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/v… ) ist eine Kategorisierung der Straßen in Berlin. Die verkehrliche Maßnahmenhoheit im Hauptstraßennetz der Kategorien I bis IV liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) während die Nebenstraßen von den Bezirken verwaltet werden. Da von bezirklicher Seite zu den angesprochenen Verkehrsmaßnahmen auf den übergeordneten Straßen keine verantwortliche Auskunft erteilt werden kann, bitte ich Sie sich an die Abt. VI der SenUVK https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/v… zu wenden. Soweit Ihre Anfrage sich auf die entsprechenden Verkehrsmaßnahmen im Nebennetz bezieht gilt Folgendes: Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen vorliegend keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden außergewöhnlichen Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr i. H. v. bis zu 500 € (bei einem Stundensatz von 70,14 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie daher zunächst mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren sowie um Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen