Kosten für Aufbau und Betrieb des Zentralen Impfzentrums Liederhalle

die bisher entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach:
1. Aufbau
2. Betrieb
2.1. Fixkosten (z. B. Miete)
2.2. Variable Kosten (z. B. Strom)
2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich sind, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik)

Vielen Dank.

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  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die bisher entsta…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Aufbau und Betrieb des Zentralen Impfzentrums Liederhalle [#211502]
Datum
7. Februar 2021 14:57
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bisher entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach: 1. Aufbau 2. Betrieb 2.1. Fixkosten (z. B. Miete) 2.2. Variable Kosten (z. B. Strom) 2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich sind, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211502/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 1S-1443.1-400 3 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 7. Februar 2021 an das Ministerium für Soziales un…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Kosten für Aufbau und Betrieb des Zentralen Impfzentrums Liederhalle [#211502]
Datum
11. Februar 2021 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: 1S-1443.1-400 3 Sehr Antragsteller/in auf Ihre Email vom 7. Februar 2021 an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg nehme ich Bezug. Sie fragen nach den bisher entstandenen Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart, aufgeschlüsselt nach: 1. Aufbau 2. Betrieb 2.1. Fixkosten (z. B. Miete) 2.2. Variable Kosten (z. B. Strom) 2.3 Personalkosten (für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Betriebs des Impfzentrums erforderlich sind, z. B. Empfangspersonal, Ärzte, Logistik) Ihr Auskunftsersuchen beruht auf den Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG) vom 17. Dezember. Zu diesem Gesetz verweise ich auf die im Internet abrufbaren Informationen unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/teilhabe-am-umweltschutz/gesetzliche-grundlagen/landesinformationsfreiheitsgesetz/. Danach richtet sich der Anspruch auf vorhandene Informationen im Sinne von Aufzeichnungen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen. Prognosen und Wertungen sind nicht Gegenstand des Informationsanspruchs. Die Kosten des Zentralen Impfzentrums Liederhalle in Stuttgart sind bisher gegenüber dem Land noch nicht abgerechnet. Daher liegen hier keine Informationen zu diesen Kosten vor. Wir können daher absehbar keine Auskunft geben. Für diese Information werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen