Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
~200 Seiten starker Schriftverkehr zwischen der Führungsebene des Innenministeriums und den Forschern
In der Zeitung Die WELT wurde am 07.02.2021 berichtet: "Das Bundesinnenministerium spannte in der ersten Welle der Corona-Pandemie im März 2020 Wissenschaftler mehrerer Forschungsinstitute und Hochschulen für politische Zwecke ein." (
https://www.welt.de/politik/deutschland/article225864597/Interner-E-Mail-Verkehr-Innenministerium-spannte-Wissenschaftler-ein.html)
Das BMI beauftragte die Forscher des Robert-Koch-Instituts und anderer Einrichtungen mit der Erstellung eines Rechenmodells, auf dessen Basis die Behörde von Innenminister Horst Seehofer (CSU) harte Corona-Maßnahmen rechtfertigen wollte.
Bitte senden Sie mit diesen ~200 Seiten starken Schriftverkehr zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 211582
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/211582/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
Die Antwort und diverse mir vorliegende Unterlagen (auch aus vorherigen Anfragen anderer Anfragensteller sowie anderen Quellen) sind nun unter dem folgenden Link einsehbar: https://t1p.de/44a4 und werden von mir ergänzt sofern mir neue Unterlagen vorliegen.
Über 100 Seiten der mir zugestellten Unterlagen wurde seitens des RKI vollständig geschwärzt an mich ausgehändigt. Diese Seiten habe ich demzufolge nicht hochgeladen. Es betrifft die Seiten: 18-60; 63-64; 125-166; 170-180; 191-207 von insgesamt 210 Seiten.
Vielen Dank an das Team von Frag den Staat die all dies ermöglichen und auch an Norbert Häring sowie Aya Velázquez die bereits auf anderem Weg Unterlagen eingeklagt und veröffentlicht haben. Diese Unterlagen scheinen identisch mit den mir auf meine Anfrage zugestellten Dokumenten zu sein, insofern kann ich leider keine wesentlichen neuen Erkenntnisse zur Aufklärung beisteuern.
Eine weitere Anfrage mit Bezug zu den Dokumenten habe ich hier eingereicht: https://fragdenstaat.de/anfrage/sogenan…