Kommunalwahlen am 14. März 2021 Wahlrecht

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Haben Wahlberechtigte die eine medizinische Befreiung für eine Mund-Nasenbedeckung Zugang zu den Räumen um schriftlich an der Wahl teil zu nehmen?
Wie kann sichergestellt werden das die Risikopatienten, die älteren Mitbürger auch Altersheim Bewohner an der Wahl teilnehmen können.
Wie ist hier die Gefährdungsbeurteilung gestaltet, diese bitte uns zusenden da hier ein großes Interesse besteht, das alle ausreichend Geschützt sind.
Wie kann sicher gestellt werden das alle Wahlberechtigten die gleichen Informationen über die Kandidaten bekommt.
Da aufgrund der Pandemie Situation öffentliche Wahlveranstaltungen nicht stattfinden können.
Wenn diese doch erlaubt sein sollten wie wird das öffentlich gemacht.
Gibt es dann Teilnehmer Beschränkungen .
Auch hier wäre von Interesse wie das Schutzkonzept und Auflagen gestaltet sind auch diese bitte zusenden.
Briefwahl wie ist hier sicher gestellt das alle eingereichten Unterlagen denn Regularien einer demokratischen Wahl entsprechen.
Auch sollte nur in Ausnahmefällen eine Briefwahl empfohlen werden Aufgrund Auszug
https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/kommunalwahlen/staatsrechtler-warum-die-kommunalwahl-keine-reine-briefwahl-sein-kann,kommunalwahl-interview-briefwahl-100.html
hessenschau.de: Viele Menschen werden sicherlich auf die Briefwahl ausweichen. Welche Bedenken gibt es dagegen?

Ogorek: Gegen die Briefwahl gibt es eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Bedenken. So ist zum Beispiel kaum nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme unbeeinflusst und höchstpersönlich abgegeben hat, und ob er beobachtet worden ist.

Unter Juristen wird zudem darauf hingewiesen, dass Bürger, die bereits geraume Zeit vor der Urnenwahl ihre Stimme abgegeben haben, auf aktuelle Entwicklungen nicht mehr reagieren können. Wer sich kurz vor der Wahl noch umentscheiden möchte, hat hierzu keine Möglichkeit mehr.

Wer nimmt die Unterlagen entgegen und wie wird das sichergestellt das dies im Einklang mit der Wahlordnung geschieht.
Sind beim öffnen der Briefwahlunterlagen Wahlbeobachter zugelassen .
Wenn ja wo können sich diese anmelden. Gibt es für die Wahlbeobachter irgendwelche Auflagen aufgrund der Pandemie zwecks Verhalten und vorbeugende Maßnahmen.
Sind auch Wahlbeobachter zugelassen die einen Mund Nasen Schutz aus Gesundheitlichen Gründen nicht tragen können ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Wahlberech…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunalwahlen am 14. März 2021 Wahlrecht [#211607]
Datum
8. Februar 2021 09:53
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Wahlberechtigte die eine medizinische Befreiung für eine Mund-Nasenbedeckung Zugang zu den Räumen um schriftlich an der Wahl teil zu nehmen? Wie kann sichergestellt werden das die Risikopatienten, die älteren Mitbürger auch Altersheim Bewohner an der Wahl teilnehmen können. Wie ist hier die Gefährdungsbeurteilung gestaltet, diese bitte uns zusenden da hier ein großes Interesse besteht, das alle ausreichend Geschützt sind. Wie kann sicher gestellt werden das alle Wahlberechtigten die gleichen Informationen über die Kandidaten bekommt. Da aufgrund der Pandemie Situation öffentliche Wahlveranstaltungen nicht stattfinden können. Wenn diese doch erlaubt sein sollten wie wird das öffentlich gemacht. Gibt es dann Teilnehmer Beschränkungen . Auch hier wäre von Interesse wie das Schutzkonzept und Auflagen gestaltet sind auch diese bitte zusenden. Briefwahl wie ist hier sicher gestellt das alle eingereichten Unterlagen denn Regularien einer demokratischen Wahl entsprechen. Auch sollte nur in Ausnahmefällen eine Briefwahl empfohlen werden Aufgrund Auszug https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/kommunalwahlen/staatsrechtler-warum-die-kommunalwahl-keine-reine-briefwahl-sein-kann,kommunalwahl-interview-briefwahl-100.html hessenschau.de: Viele Menschen werden sicherlich auf die Briefwahl ausweichen. Welche Bedenken gibt es dagegen? Ogorek: Gegen die Briefwahl gibt es eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Bedenken. So ist zum Beispiel kaum nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme unbeeinflusst und höchstpersönlich abgegeben hat, und ob er beobachtet worden ist. Unter Juristen wird zudem darauf hingewiesen, dass Bürger, die bereits geraume Zeit vor der Urnenwahl ihre Stimme abgegeben haben, auf aktuelle Entwicklungen nicht mehr reagieren können. Wer sich kurz vor der Wahl noch umentscheiden möchte, hat hierzu keine Möglichkeit mehr. Wer nimmt die Unterlagen entgegen und wie wird das sichergestellt das dies im Einklang mit der Wahlordnung geschieht. Sind beim öffnen der Briefwahlunterlagen Wahlbeobachter zugelassen . Wenn ja wo können sich diese anmelden. Gibt es für die Wahlbeobachter irgendwelche Auflagen aufgrund der Pandemie zwecks Verhalten und vorbeugende Maßnahmen. Sind auch Wahlbeobachter zugelassen die einen Mund Nasen Schutz aus Gesundheitlichen Gründen nicht tragen können ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211607/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Darmstadt
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit in der Wisse…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. Februar 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt noch keine Informationsfreiheitssatzung gibt. Hieraus ergibt sich, dass kein Auskunftsanspruch für Sie nach dem HDSIG besteht. Unabhängig hiervon kann ich Ihnen versichern, dass sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ich verweise Sie hierzu auf die Veröffentlichungen in den allgemein zugänglichen Medien. Alle konkret betroffenen Personen werden darüber hinaus detailliert persönlich über die bestehenden Hygiene- und Schutzkonzepte informiert. Bei einer eventuellen Veröffentlichung dieses Schreibens haben Sie darauf zu achten, dass Name, Unterschrift und andere persönliche Daten von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Der Veröffentlichung dieser persönlichen Daten wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Mit freundlichen Grüßen