Sehr geehrter Herr Leibfarth,
wir beziehen uns auf Ihren Antrag vom 09.02.2021 sowie auf unsere Zwischennachricht vom 22.02.2021.
Sie begehren die Übersendung:
- einer Liste aller zu dem Thema vorliegenden Dokumente
- der Korrespondenz mit dem LfDl zu diesem Thema
- von Präsentationen und Unterlagen von Treffen mit dem LfDl bzgl. 'itslearning'.
- der Datenschutzfolgenabschätzungen von itslearning, sowohl in der aktuellen als auch in der ggf. bereits veralteten Version.
- der Erwiderungen des LfDl zu den jeweils vorgelegten DSFA
- der Korrespondenz und von Gesprächsprotokollen von Treffen mit der 'itslearning GmbH' oder ggf. der Vertriebsfirmen o.ä. zu diesem Thema
- aller Dokumente die speziell zur Verwendung von 'Cloudflare' in diesem und anderen Zusammenhängen der Bildungsplattform vorliegen.
Zwischenzeitlich haben wir Ihr Anliegen eingehend geprüft.
Eine Liste aller zu dem Thema vorliegenden Dokumente liegt uns nicht vor.
Informationen aus der Kommunikation mit dem Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) gibt es nur im Rahmen der vergaberechtlich abschließend geregelten Ausschreibungsverfahrens.
Die Datenschutzfolgenabschätzung befindet sich noch im Zuge ihrer Erarbeitung. Insbesondere ist gemäß Artikel 35 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch der Rat des behördlichen Datenschutzbeauftragten abzuwarten.
Korrespondenz und Gesprächsprotokolle zu den Treffen mit itslearning sowie eine Dokumentation zu Cloudflare haben wir zwischenzeitlich ab Zuschlagsdatum identifiziert. Die Termineinladungen, die die Einwahldaten für die Videokonferenzräume, Namen des Versendenden und der Empfänger enthalten, können wir Ihnen aufgrund schützenswerter Daten (Personenbezug und IT-Sicherheit) nicht übersenden. Wir werden also die an Sie mögliche Übermittlung von Gesprächsprotokollen sowie der Dokumentation zu Cloudflare prüfen.
Da wir in den Protokollen und in der Dokumentation Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse identifiziert haben, müssen wir das Unternehmen itslearning um dessen Einwilligung in die Veröffentlichung der betreffenden Inhalte im Zuge eines Drittbeteiligungsverfahrens bitten. Abhängig von der Entscheidung des in seinen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berührten Unternehmens, müssen wir die Dokumente schwärzen. Auch schützenswerte personenbezogene Daten müssen wir schwärzen. Im Zusammenhang mit dem hierfür erforderlichen Verwaltungsverfahren und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zur weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens entstehen erhebliche Kosten.
Wir informieren Sie mithin gemäß § 10 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz darüber, dass die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens voraussichtlich Kosten in Höhe von 500,- Euro verursachen würde.
Wir bitten Sie, sich innerhalb eines Monats über die Weiterverfolgung Ihres Antrags zu erklären. Andernfalls gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.
Bis Sie sich gegebenenfalls über die Weiterverfolgung Ihres Antrags angesichts der oben bezifferten Kosten erklären, ist der Lauf der Dreimonatsfrist gehemmt. Außerdem benötigen wir ab Eingang Ihrer etwaigen Erklärung zwei weitere Monate zur Durchführung des oben erläuterten Drittbeteiligungsverfahrens, da ja bezüglich der zu veröffentlichenden Informationen gegebenenfalls die Bestandskraft der Entscheidung gegenüber itslearning herbeizuführen sein wird.
Diese Kosteninformation ist gebühren- und auslagenfrei und hat lediglich einen vorbereitenden Charakter und nicht die Qualität eines Verwaltungsaktes. Somit sehen wir von einer Rechtsbehelfsbelehrung ab.
Mit freundlichen Grüßen