Mit welcher Software arbeiten Jobcenter, Handbücher, Schulungsunterlagen?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine vollständige Auflistung der in Jobcentern genutzten Software finden kann.
2. Welche Software nutzen die Widerspruchstellen für die Erfassung von Widersprüchen und Klagen, die Zuordnung zu Themengebieten sowie die Erfassung und Auswertung für die interne Statistik und die statistischen Erhebungen der BA?
3. Weiterhin muss Finanzbuchhaltung sichergestellt sein, um die Nachzahlungsbeträge und Zinsleistungen zu dokumentieren, auch Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten müssen ermittelt und Ausgewertet werden.
4. Zum besseren Verständnis und zur Vereinfachung der Beantwortung dieser Anfrage wäre eine Übersendung von pdf-Dateien der Handbücher sinnvoll. Möglich wäre auch eine Übersendung von Screenshots zur Datenerfassung und Bearbeitung (im Handbuch enthalten)
5. Auch Schulungsunterlagen für Widerpruch- und OWi-Stellen würden gern als pdf-Datei oder als Linkhinweis entgegengenommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. Februar 2021
-
10. März 2021
-
3 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Schulungsunterlagen sind mir nicht bekannt. Was mir zum Thema Alg, Widerspruch usw. bekannt ist: Es gibt im SGB III die "Kassen- und Einzugsbesstimmungen der BA (KEBest)". Es geht um den Umgang mit finanziellen Dingen/Forderungen der BA.
Weiter gibt es im SGB II die Regelung "Der Rechtsschutz im SGB II - Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz". Über 100 Seiten. Meines Wissens gibt es das auch im SGB III und wurde dort 2020 aktualisiert. Der Titel kann aber leicht abweichend sein. Übrigens war dieses Praxishandbuch bei "Tacheles-sozialhilfe" lange veröffentlicht. Im Moment aber nicht zu finden.