Mit welcher Software arbeiten Jobcenter, Handbücher, Schulungsunterlagen?

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine vollständige Auflistung der in Jobcentern genutzten Software finden kann.

2. Welche Software nutzen die Widerspruchstellen für die Erfassung von Widersprüchen und Klagen, die Zuordnung zu Themengebieten sowie die Erfassung und Auswertung für die interne Statistik und die statistischen Erhebungen der BA?

3. Weiterhin muss Finanzbuchhaltung sichergestellt sein, um die Nachzahlungsbeträge und Zinsleistungen zu dokumentieren, auch Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten müssen ermittelt und Ausgewertet werden.

4. Zum besseren Verständnis und zur Vereinfachung der Beantwortung dieser Anfrage wäre eine Übersendung von pdf-Dateien der Handbücher sinnvoll. Möglich wäre auch eine Übersendung von Screenshots zur Datenerfassung und Bearbeitung (im Handbuch enthalten)

5. Auch Schulungsunterlagen für Widerpruch- und OWi-Stellen würden gern als pdf-Datei oder als Linkhinweis entgegengenommen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte teilen Sie mir mit…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mit welcher Software arbeiten Jobcenter, Handbücher, Schulungsunterlagen? [#211731]
Datum
8. Februar 2021 13:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine vollständige Auflistung der in Jobcentern genutzten Software finden kann. 2. Welche Software nutzen die Widerspruchstellen für die Erfassung von Widersprüchen und Klagen, die Zuordnung zu Themengebieten sowie die Erfassung und Auswertung für die interne Statistik und die statistischen Erhebungen der BA? 3. Weiterhin muss Finanzbuchhaltung sichergestellt sein, um die Nachzahlungsbeträge und Zinsleistungen zu dokumentieren, auch Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten müssen ermittelt und Ausgewertet werden. 4. Zum besseren Verständnis und zur Vereinfachung der Beantwortung dieser Anfrage wäre eine Übersendung von pdf-Dateien der Handbücher sinnvoll. Möglich wäre auch eine Übersendung von Screenshots zur Datenerfassung und Bearbeitung (im Handbuch enthalten) 5. Auch Schulungsunterlagen für Widerpruch- und OWi-Stellen würden gern als pdf-Datei oder als Linkhinweis entgegengenommen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211731/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE-1409.1-7/2021 Sehr Antragsteller/in Ihre mit Anfrage vom 8. Februar 2021 formulierten Fragen beantworte ich…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Mit welcher Software arbeiten Jobcenter, Handbücher, Schulungsunterlagen? [#211731]
Datum
11. März 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
RCE-1409.1-7/2021 Sehr Antragsteller/in Ihre mit Anfrage vom 8. Februar 2021 formulierten Fragen beantworte ich nachstehend zu Ihrer jeweiligen Frage (als Zitat vorangestellt) "1. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich eine vollständige Auflistung der in Jobcentern genutzten Software finden kann." Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II, im Weiteren als "gE" bezeichnet) sind nach § 50 Abs. 3 SGB II verpflichtet, zur Erfüllung Ihrer Aufgaben zentral verwaltete IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu nutzen und auf einen gemeinsamen Datenbestand zuzugreifen. Die von der BA zentral zur Verfügung gestellten IT-Fachverfahren für den Rechtskreis SGB II sind: COSACH VAM (Virtueller Arbeitsmarkt: VERBIS, JOBBÖRSE, JOBSUCHE) ERP FINANZEN Falke ALLEGRO STEP E-AKTE opDs 3.0 "2. Welche Software nutzen die Widerspruchstellen für die Erfassung von Widersprüchen und Klagen, die Zuordnung zu Themengebieten sowie die Erfassung und Auswertung für die interne Statistik und die statistischen Erhebungen der BA?" Widersprüche und Klagen werden im IT-Verfahren FALKE erfasst. Wie bereits in der Antwort zu Ihrer Anfrage vom 19.1.2021 mitgeteilt richtet sich der Umfang der Statistiken und der Merkmalskanon nach § 51 b Abs. 3 Nr. 3 SGB II und nach § 1 Abs. 5 der Verordnung über die Datenübermittlung nach § 51b SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb... http://www.gesetze-im-internet.de/sgb... "3. Weiterhin muss Finanzbuchhaltung sichergestellt sein, um die Nachzahlungsbeträge und Zinsleistungen zu dokumentieren, auch Rechtsanwaltsgebühren und Verfahrenskosten müssen ermittelt und Ausgewertet werden." Nach §44f SGB II bewirtschaftet die gE Haushaltsmittel des Bundes selbständig nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierfür gelten die Haushaltsbestimmungen (HBest) und die Kassen-und Einzugsbestimmungen (KEBest) der BA. Die gE nutzt hierfür das Programm ERP-Finanzen. In ERP-Finanzen stehen der gE für die Buchung von Gerichts- und Anwaltskosten folgende Finanzpositionen zur Verfügung: 7 526 01 02 0001 GruSi - Ausgaben für Verfahren vor den Sozialgerichten (einschl. Widerspruchsverfahren) ohne Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem BKGG 7 526 01 02 0002 GruSi - Ausgaben für Verfahren vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten sowie den ordentlichen Gerichten 7 526 01 02 0003 GruSi - Aufwendungen für Ausgaben der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit der Einziehung von Forderungen 7 526 01 02 0004 GruSi - Sonstige Gerichts- und ähnliche Kosten 7 526 01 02 0005 GruSi - Ausgaben für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (§ 33 IV SGB II) - Erstattungen der Kosten an den Kunden 7 526 01 02 0006 GruSi - Rechtsanwaltskosten für von der gE extern beauftragte RA. "4. Zum besseren Verständnis und zur Vereinfachung der Beantwortung dieser Anfrage wäre eine Übersendung von pdf-Dateien der Handbücher sinnvoll. Möglich wäre auch eine Übersendung von Screenshots zur Datenerfassung und Bearbeitung (im Handbuch enthalten)" Hierzu bitte ich Ihr Anliegen zu konkretisieren, zu welchem Thema oder IT-Fachverfahren Sie Informationen im PDF-Format oder Handbücher möchten. Das Handbuch zum Fachverfahren FALKE wurde Ihnen bereits zugänglich gemacht und dürfte bereits bekannt sein. Sollten Sie darüber hinaus weitere Handbücher wünschen, bitte ich um genauere Angaben, für welches Fachverfahren. Ich werde dann prüfen, welchem Umfang die jeweiligen Handbücher haben und ob diese unter Beachtung der Regelungen der §§ 3 bis 6 IFG zugänglich gemacht werden können. Handbücher zu ERP Finanzen können nach § 3 Nr. 2 IFG grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden. "5. Auch Schulungsunterlagen für Widerspruch- und OWi-Stellen würden gern als pdf-Datei oder als Linkhinweis entgegengenommen." Auch zu diesem Punkt bitte ich Sie, Ihr Anliegen zu konkretisieren: Worauf soll sich die Schulungsunterlage beziehen? Mit freundlichen Grüßen