Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Verfahrensverzeichnis ZBRV

- Ihr Verfahrensverzeichnis nach § 4d und § 4e BDSG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihr…
An Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung (ZBRV) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensverzeichnis ZBRV [#21174]
Datum
24. April 2017 22:33
An
Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung (ZBRV)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihr Verfahrensverzeichnis nach § 4d und § 4e BDSG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ist mein IFG-Antrag vom 24.04.2017 bzgl. Ihres Verfahrensverzeichnisses bei Ihnen …
An Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung (ZBRV) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrensverzeichnis ZBRV [#21174]
Datum
25. Mai 2017 12:39
An
Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung (ZBRV)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ist mein IFG-Antrag vom 24.04.2017 bzgl. Ihres Verfahrensverzeichnisses bei Ihnen eingetroffen? Ich bitte um eine Eingangsbestätigung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensverzeichnis ZBRV“ [#21174]
Datum
27. Mai 2017 01:10
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21174 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie bisher nicht Beschieden wurde. Selbst eine Eingangsmitteilung wurde mir nicht zugesendet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Eingabe komme ich zu folgendem Ergebnis: Sie haben nach dem Breme…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensverzeichnis ZBRV“ [#21174]
Datum
7. Juni 2017 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Eingabe komme ich zu folgendem Ergebnis: Sie haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf das von Ihnen verlangte „Verfahrensverzeichnis nach § 4d und § 4e BDSG“ gegenüber der Zentralen Betriebseinheit Rechnerversorgung. Dies aus folgenden Gründen: Zum einen ist die Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung keine eigenständige informationspflichtige Stelle. Anfragen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz können gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 BremIFG nur gegenüber der Hochschule Bremerhaven selbst als der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Person des öffentlichen Rechts geltend gemacht werden. Aber auch dieser gegenüber könnten Sie sich für Ihr Auskunftsverlangen nicht auf das Bremer Informationsfreiheitsgesetz stützen. Es wäre hier zwar trotzdem geboten gewesen, dass die Zentrale Betriebseinheit Rechnerversorgung Ihre Anfrage zumindest an die zuständige Stelle an der Hochschule weiterleitet und Ihnen dies auch mitteilt, aber einen Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz hätte Ihnen die Hochschule Bremerhaven ebenfalls nicht bieten müssen. Dies betrifft zum Einen den konkreten Gegenstand Ihrer Anfrage. Als öffentliche Stelle des Landes Bremen unterliegt die Hochschule Bremerhaven nicht den rechtlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, so dass diese auch keine „Verfahrensverzeichnisse nach § 4d und § 4e BDSG“ erstellen muss. Selbst wenn man Ihre Anfrage aber so auslegen würde, dass Sie sich auch auf Verfahrensbeschreibungen nach § 8 Bremisches Datenschutzgesetz beziehen soll, besteht kein Recht auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz. § 1 Abs. 3 BremIFG sieht vor, dass das Bremer Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet, wenn der Informationszugang in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist. § 8 Abs. 3 S. 2 und 3 BremDSG gewähren ein Einsichtsrecht für jedermann für Verfahrensbeschreibungen nach § 8 BremDSG bei der verantwortlichen Stelle. Dieses kann nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder der Bereitung von sonstigen Nachteilen für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden. Diese Spezialregelung geht daher dem allgemeinen Anspruch aus § 1 BremIFG vor. Sofern Sie also Einsicht in die Verfahrensbeschreibungen nach § 8 BremDSG bei der Hochschule Bremerhaven nehmen möchten, müssen Sie sich auf diese Regelungen berufen. Ob das Einsichtsrecht dann ganz oder teilweise nach § 8 Abs. 3 S. 3 BremDSG ausgeschlossen sein könnte, ist dann zunächst von der Hochschule Bremerhaven zu prüfen. Anhaltspunkte hierfür sind für mich zunächst nicht erkennbar, aber auch nicht ausgeschlossen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Ich habe die von Ihnen angeschriebene Stelle hier CC. gesetzt, damit diese auch über die Rechtslage informiert ist, und bei zukünftigen Anfragen hoffentlich nicht einfach untätig bleibt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.