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Finanzierung des 15. Atomrechtssymposiums

Alle Unterlagen zur Finanzierung des 15. Atomrechtssymposiums wie Ausgaben für Referenten, Tagungsband, Veranstaltungsräume etc. und Finanzierungswege

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zur…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Finanzierung des 15. Atomrechtssymposiums [#212115]
Datum
9. Februar 2021 10:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Finanzierung des 15. Atomrechtssymposiums wie Ausgaben für Referenten, Tagungsband, Veranstaltungsräume etc. und Finanzierungswege
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212115/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierung des 15. Deutschen Atomrechts-Symposiums i…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Finanzierung des 15. Atomrechtssymposiums [#212115]
Datum
22. Februar 2021 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierung des 15. Deutschen Atomrechts-Symposiums im Jahr 2018. Das Vorhaben zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des 15. Deutschen Atomrechts-Symposiums wurde für die Jahre 2017 bis 2019 in den Umweltforschungsplan des Bundesumweltministeriums mit einem Gesamtvolumen von 190.000 Euro eingestellt. Das Vorhaben wurde auf der Grundlage der bestehenden Rahmenvereinbarung durch die Gutachterorganisation des Bundes, die GRS, ausgeführt. Die Aufwandsentschädigung für die Referenten des Symposiums betrug 500 Euro nebst Reisekosten nach den Grundsätzen des Bundesreisekostenrechts und umfasste den Vortrag sowie die Zurverfügungstellung eines Manuskripts für den Tagungsband. Für die Produktion und den Versand des Tagungsbandes an die Teilnehmer sowie oberste und obere Gerichte, Bibliotheken etc. waren 15.000 Euro vorgesehen, die jedoch nicht vollständig ausgeschöpft werden mussten. Das 15. Deutsche Atomrechts-Symposium wurde fachlich sehr gut aufgenommen und hat zur weiteren Erörterung und Klärung von Themen des Atom- und Strahlenschutzrechts wertvolle Beiträge geleistet. Mit freundlichen Grüßen