Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

Vorbemerkung:
Wie Beteiligte berichten, erhielten diese einen Impftermin, nachdem sie bereits um 6 Uhr morgens, d.h. weit vor Öffnung des LRA EBE, bei der Hotline des LRA angerufen hatten. Wer nur wenig später anrief, d.h. innerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA , siehe https://www.lra-ebe.de/ , bei dem waren bereits alle Dosen vergeben und der erhielt keinen Termin mehr.

Da die Quellen vertrauenswürdig sind, wird, diese Informationen bis zum Beweis des Gegenteils als wahr unterstellend, auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:

1. Weshalb werden/wurden Anrufe für die Vergabe von Impftermine vor/außerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA angenommen?

2. Wer im LRA EBE hat dies veranlasst?
2a. Ist/war diese Praxis der Impfterminvergabe mit dem Landrat und der stv. Landrätin im Amt abgestimmt?

3. Welche Personen/kreise wurden wann von wem darüber informiert, dass eine erfolgreiche Impfterminvergabe nur bei einem Anruf zeitlich vor Beginn der regulären Öffnungszeiten des LRA erfolgreich möglich ist? Insbesondere
3a. welche Mitarbeiter des LRA sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?
3b. welche Mandatsträger im KT und in den Gemeinden waren/sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?
3b. welche Angehörigen von 3a. und 3b. haben auf diese Weise bereits einen Impftermin bekommen bzw. wurden bereits geimpft?
3c. wieviele Personen insgesamt erhielten durch diese besondere Vergabepraxis einen Impftermin und wieviele wurden bereits aa) 1x und bb) 2x geimpft?

4. Weshalb wird die Öffentlichkeit über diese besondere Terminvergabepraxis in Unkenntnis gelassen und vielmehr zu sinnlosen Anrufen während des ganzen Tages aufgefordert ?

5. Wird das LRA diese Vergabe von Terminen außerhalb der regulären Amtszeiten unverzüglich abstellen bzw. seit wann ist dies abgestellt?

6. Wie wird/will das LRA künftig die Chancengleichheit bei telefonischer Impfterminvergabe gewährleisten?

7. Sind nach Auffassung des LRA durch diese besondere Art der Terminvergabe und der selektiven Information nur bestimmter Personen über die Art der Terminvergabe strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder sonstige ahndbaren Tatbestände erfüllt?
7a. Falls nein, weshalb nicht?
7b. Falls ja, was hat der Landrat unternommen bzw. wird er noch unternehmen, um die Verursacher haftbar zu machen?

8. Wie beabsichtigen der Landrat und die stv. Landrätin im Amt das gestörte Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Impfterminvergabe wiederherzustellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorbemerkung: Wi…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine [#212151]
Datum
9. Februar 2021 12:20
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbemerkung: Wie Beteiligte berichten, erhielten diese einen Impftermin, nachdem sie bereits um 6 Uhr morgens, d.h. weit vor Öffnung des LRA EBE, bei der Hotline des LRA angerufen hatten. Wer nur wenig später anrief, d.h. innerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA , siehe https://www.lra-ebe.de/ , bei dem waren bereits alle Dosen vergeben und der erhielt keinen Termin mehr. Da die Quellen vertrauenswürdig sind, wird, diese Informationen bis zum Beweis des Gegenteils als wahr unterstellend, auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten: 1. Weshalb werden/wurden Anrufe für die Vergabe von Impftermine vor/außerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA angenommen? 2. Wer im LRA EBE hat dies veranlasst? 2a. Ist/war diese Praxis der Impfterminvergabe mit dem Landrat und der stv. Landrätin im Amt abgestimmt? 3. Welche Personen/kreise wurden wann von wem darüber informiert, dass eine erfolgreiche Impfterminvergabe nur bei einem Anruf zeitlich vor Beginn der regulären Öffnungszeiten des LRA erfolgreich möglich ist? Insbesondere 3a. welche Mitarbeiter des LRA sind über diese besondere Vergabepraxis informiert? 3b. welche Mandatsträger im KT und in den Gemeinden waren/sind über diese besondere Vergabepraxis informiert? 3b. welche Angehörigen von 3a. und 3b. haben auf diese Weise bereits einen Impftermin bekommen bzw. wurden bereits geimpft? 3c. wieviele Personen insgesamt erhielten durch diese besondere Vergabepraxis einen Impftermin und wieviele wurden bereits aa) 1x und bb) 2x geimpft? 4. Weshalb wird die Öffentlichkeit über diese besondere Terminvergabepraxis in Unkenntnis gelassen und vielmehr zu sinnlosen Anrufen während des ganzen Tages aufgefordert ? 5. Wird das LRA diese Vergabe von Terminen außerhalb der regulären Amtszeiten unverzüglich abstellen bzw. seit wann ist dies abgestellt? 6. Wie wird/will das LRA künftig die Chancengleichheit bei telefonischer Impfterminvergabe gewährleisten? 7. Sind nach Auffassung des LRA durch diese besondere Art der Terminvergabe und der selektiven Information nur bestimmter Personen über die Art der Terminvergabe strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder sonstige ahndbaren Tatbestände erfüllt? 7a. Falls nein, weshalb nicht? 7b. Falls ja, was hat der Landrat unternommen bzw. wird er noch unternehmen, um die Verursacher haftbar zu machen? 8. Wie beabsichtigen der Landrat und die stv. Landrätin im Amt das gestörte Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Impfterminvergabe wiederherzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212151/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie m…
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Februar 2021 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Das Landratsamt Ebersberg gibt diese aktuelle Rufnummern bekannt. - Corona-Bürgertelefon 0 80 92 85 16 16 - Impfzentrum 0 80 92 86 31 40 - Diagnostikzentrum 0 80 92 82 36 86 Die online-Registrierung zur Corona-Impfung ist unter https://impfzentren.bayern/ möglich, jedoch kann es auf Grund der erhöhten Nachfrage zu Problemen kommen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ebersberg
AW: Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine [#212151] Das Antwortschreiben ist im An…
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
AW: Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine [#212151]
Datum
23. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Antwortschreiben ist im Anhang zu finden. Aus eigener Erfahrung ist festzuhalten, dass die Auskunft, dass "Personen Ü80, die im Impfzentrum angerufen haben, weil sie noch keinen Termin erhielten" über die ungewöhnlich frühe Anrufzeit informiert worden wären, unrichtig ist.