Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine
Vorbemerkung:
Wie Beteiligte berichten, erhielten diese einen Impftermin, nachdem sie bereits um 6 Uhr morgens, d.h. weit vor Öffnung des LRA EBE, bei der Hotline des LRA angerufen hatten. Wer nur wenig später anrief, d.h. innerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA , siehe https://www.lra-ebe.de/ , bei dem waren bereits alle Dosen vergeben und der erhielt keinen Termin mehr.
Da die Quellen vertrauenswürdig sind, wird, diese Informationen bis zum Beweis des Gegenteils als wahr unterstellend, auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Weshalb werden/wurden Anrufe für die Vergabe von Impftermine vor/außerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA angenommen?
2. Wer im LRA EBE hat dies veranlasst?
2a. Ist/war diese Praxis der Impfterminvergabe mit dem Landrat und der stv. Landrätin im Amt abgestimmt?
3. Welche Personen/kreise wurden wann von wem darüber informiert, dass eine erfolgreiche Impfterminvergabe nur bei einem Anruf zeitlich vor Beginn der regulären Öffnungszeiten des LRA erfolgreich möglich ist? Insbesondere
3a. welche Mitarbeiter des LRA sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?
3b. welche Mandatsträger im KT und in den Gemeinden waren/sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?
3b. welche Angehörigen von 3a. und 3b. haben auf diese Weise bereits einen Impftermin bekommen bzw. wurden bereits geimpft?
3c. wieviele Personen insgesamt erhielten durch diese besondere Vergabepraxis einen Impftermin und wieviele wurden bereits aa) 1x und bb) 2x geimpft?
4. Weshalb wird die Öffentlichkeit über diese besondere Terminvergabepraxis in Unkenntnis gelassen und vielmehr zu sinnlosen Anrufen während des ganzen Tages aufgefordert ?
5. Wird das LRA diese Vergabe von Terminen außerhalb der regulären Amtszeiten unverzüglich abstellen bzw. seit wann ist dies abgestellt?
6. Wie wird/will das LRA künftig die Chancengleichheit bei telefonischer Impfterminvergabe gewährleisten?
7. Sind nach Auffassung des LRA durch diese besondere Art der Terminvergabe und der selektiven Information nur bestimmter Personen über die Art der Terminvergabe strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder sonstige ahndbaren Tatbestände erfüllt?
7a. Falls nein, weshalb nicht?
7b. Falls ja, was hat der Landrat unternommen bzw. wird er noch unternehmen, um die Verursacher haftbar zu machen?
8. Wie beabsichtigen der Landrat und die stv. Landrätin im Amt das gestörte Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Impfterminvergabe wiederherzustellen?
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Februar 2021
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11. März 2021
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