AK Neersen Fahrbeziehung A44 Ri. Krefeld zur A52 Ri. Roermond

Pläne für die (Wieder-)Freigabe der Verbindungsrampe von der BAB44 auf die BAB52 in Richtung Roermond/AK Mönchengladbach im Autobahnkreuz Neersen.

Mit dem Umbau des AK Neersen und der Ertüchtigung der A52 (TSF) wurde auch an der gesperrten Radialfahrbahn/dem Autobahnohr der Fahrbeziehung A44 > A52 Richtung Roermond gearbeitet. Augenscheinlich zu erkennen sind mindestens neue Markierungen sowie der Umbau der Auffahrt von der Parallelfahrbahn auf die Autobahn.

Aktuell sind sowohl die Verbindungsrampe als auch die Auffahrt noch gesperrt.
Aus welchen Gründen ist die Freigabe noch nicht erfolgt? Soll die Fahrbeziehung wieder freigegeben werden und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? Wenn nicht: Warum wurden die Arbeiten durch geführt und warum wird die Fahrbeziehung dennoch nicht freigegeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
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Hans Reh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pläne für die (W…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Hans Reh
Betreff
AK Neersen Fahrbeziehung A44 Ri. Krefeld zur A52 Ri. Roermond [#212287]
Datum
10. Februar 2021 00:51
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne für die (Wieder-)Freigabe der Verbindungsrampe von der BAB44 auf die BAB52 in Richtung Roermond/AK Mönchengladbach im Autobahnkreuz Neersen. Mit dem Umbau des AK Neersen und der Ertüchtigung der A52 (TSF) wurde auch an der gesperrten Radialfahrbahn/dem Autobahnohr der Fahrbeziehung A44 > A52 Richtung Roermond gearbeitet. Augenscheinlich zu erkennen sind mindestens neue Markierungen sowie der Umbau der Auffahrt von der Parallelfahrbahn auf die Autobahn. Aktuell sind sowohl die Verbindungsrampe als auch die Auffahrt noch gesperrt. Aus welchen Gründen ist die Freigabe noch nicht erfolgt? Soll die Fahrbeziehung wieder freigegeben werden und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? Wenn nicht: Warum wurden die Arbeiten durch geführt und warum wird die Fahrbeziehung dennoch nicht freigegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Reh Anfragenr: 212287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212287/
Mit freundlichen Grüßen Hans Reh

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Reh, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen hiermit antworten. Im Zuge des gesa…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: AK Neersen Fahrbeziehung A44 Ri. Krefeld zur A52 Ri. Roermond [#212287]
Datum
4. März 2021 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reh, vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen hiermit antworten. Im Zuge des gesamten Umbau des Autobahnkreuz Neersen, der Einrichtung der temporären Seitenstreifenfreigabe zwischen dem Kreuz Neersen und der Anschlussstelle Mönchengladbach-Nord und der damit verbundenen Seitenstreifenverstärkung ist die Verbindung dem Verkehr entzogen worden. Eine adäquate Verbindung besteht von der Anschlussstelle Mönchengladbach-Ost an der A44 und der Anschlussstelle Mönchengladbach-Neuwerk an der A52 über städtische, recht leistungsfähige Straßen. Der Verkehrsstrom über die gesperrte Schleifenfahrbahn ist sehr gering und war bisher problemlos über die beschriebene innerstädtische Verbindung möglich. Nachdem die auch von Ihnen beschriebenen Maßnahmen fertiggestellt sind bzw. kurz vor der Vollendung stehen, kann die Verbindung in Kürze tatsächlich wieder geöffnet werden. Was hierzu noch fehlt sind die entsprechenden Wegweiser und die Ergänzungen auf schon vorhandenen Wegweisertafeln. Ohne dem kann die Verbindung noch nicht freigegeben werden. Dies wird in Kürze mit den Arbeiten zur grundhaften Erneuerung der A44 zwischen dem Kreuz Neersen und Krefeld-Fichtenheim umgesetzt. Ein genaues Datum steht erst mit Produktionsbeginn der Wegweiser fest. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse an unserer Arbeit für die Autobahn und hoffe Ihre Fragen sind damit ausreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen