Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne für die (Wieder-)Freigabe der Verbindungsrampe von der BAB44 auf die BAB52 in Richtung Roermond/AK Mönchengladbach im Autobahnkreuz Neersen.
Mit dem Umbau des AK Neersen und der Ertüchtigung der A52 (TSF) wurde auch an der gesperrten Radialfahrbahn/dem Autobahnohr der Fahrbeziehung A44 > A52 Richtung Roermond gearbeitet. Augenscheinlich zu erkennen sind mindestens neue Markierungen sowie der Umbau der Auffahrt von der Parallelfahrbahn auf die Autobahn.
Aktuell sind sowohl die Verbindungsrampe als auch die Auffahrt noch gesperrt.
Aus welchen Gründen ist die Freigabe noch nicht erfolgt? Soll die Fahrbeziehung wieder freigegeben werden und wenn ja zu welchem Zeitpunkt? Wenn nicht: Warum wurden die Arbeiten durch geführt und warum wird die Fahrbeziehung dennoch nicht freigegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Reh
Anfragenr: 212287
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