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Vorrangnetz für den Winterdienst im Berliner Stadtgebiet

Das Vorrangnetz für den Winterdienst auf den Berliner Straßen sowie Fahrradstrassen, Radwegen und Radschutzstreifen.
Die Liste soll die jeweilige Priorität der gelisteten Straßen beinhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorrangnetz für den Winterdienst im Berliner Stadtgebiet [#212347]
Datum
10. Februar 2021 16:26
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Vorrangnetz für den Winterdienst auf den Berliner Straßen sowie Fahrradstrassen, Radwegen und Radschutzstreifen. Die Liste soll die jeweilige Priorität der gelisteten Straßen beinhalten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht des Streuplans von Berlin entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz (IVG) Sehr Antragsteller/in
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Akteneinsicht des Streuplans von Berlin entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz (IVG)
Datum
15. Februar 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in ihre Mail bezüglich der Bitte um Akteneinsicht in den Streuplan von Berlin nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IVG) habe ich zur Beantwortung erhalten. Der zuständige Mitarbeiter Herr <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ist ab Montag dem 22. Februar 2021 wieder im Dienst und wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in ich gehe davon aus, dass Sie mit Vorrangnetz für den Winterdienst den Streuplan für den Win…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Vorrangnetz für den Winterdienst im Berliner Stadtgebiet [#212347]
Datum
23. Februar 2021 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich gehe davon aus, dass Sie mit Vorrangnetz für den Winterdienst den Streuplan für den Winterdienst der BSR auf den Fahrbahnen einschließlich der Radwege meinen. Der Streuplan für den Winter 2020/2021 ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung. Verstehe ich es richtig, dass wenn keine Hausnummern…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorrangnetz für den Winterdienst im Berliner Stadtgebiet [#212347]
Datum
23. März 2021 21:28
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung. Verstehe ich es richtig, dass wenn keine Hausnummern vermerkt sind, es sich um die Fahrbahn handelt, ansonsten aber um den Gehweg? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212347/

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in nein, das verstehen Sie völlig falsch. Bei dem Streuplan geht es um den Winterdienst der Be…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Vorrangnetz für den Winterdienst im Berliner Stadtgebiet [#212347]
Datum
25. März 2021 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nein, das verstehen Sie völlig falsch. Bei dem Streuplan geht es um den Winterdienst der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auf den Fahrbahnen inklusive Radfahrstreifen. In die Einsatzstufe 1 des Streuplans werden die Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenen öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie Fußgängerzonen und besondere Plätze aufgenommen. Gehwege müssen von den jeweiligen Grundstückseigentümern geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden und haben auch nicht mit dem Streuplan zu tun. Die Straßen in dem Streuplan werden teilweise in Abschnitte unterteilt. Das kann mit Hausnummern oder auch mit einmündenden Straßen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen