Bericht zu Gewaltexzessen im Capitol
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BITTE BEACHTEN !!!
Eine Inhaltsgleiche Anfrage habe ich bereits an den Deutschen Bundestag gestellt und man hat mich gebeten, die Anfrage der Zuständigkeit halber an Sie zu richten.
In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 07.01.2021 mit dem Titel: ,,Bundestagspräsident Schäuble zu US-Amtskollegin Pelosi: Biden und Kongress vor großen Aufgaben / Schutz des Bundestages wird geprüft'' ,
abrufbar unter: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/pm-210107-btg-praes-usamtskolleginpelosi-schutzbtg-816068 ,
heißt es auszugsweise: ,,Dazu wurde bereits bei der deutschen Botschaft in Washington ein Bericht angefordert, wie es zu den Gewaltexzessen innerhalb des Kapitols kommen konnte.''
Ich bitte um Übersendung des entsprechenden Berichts der deutschen Botschaft in Washington.
Mit der Schätzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Ich verweise auf § 4 Abs. 1 S.2 IFG.
Sollte der Bericht Ihnen noch nicht vorliegen, so bitte ich um Übersendung des Berichts, sobald dieser Ihnen vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. Februar 2021
-
12. März 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!