Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch

Den letzten Entwurf, bzw. die aktuelle Fassung der
Grundsätze für das Zusammenwirken
und den fachlichen Datenaustausch
zwischen
dem Datenbankgrundbuch,
dem Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystem (ALKIS)
und
dem Landentwicklungsfachinformationssystem
(LEFIS)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch [#212363]
Datum
10. Februar 2021 22:04
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den letzten Entwurf, bzw. die aktuelle Fassung der Grundsätze für das Zusammenwirken und den fachlichen Datenaustausch zwischen dem Datenbankgrundbuch, dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS) und dem Landentwicklungsfachinformationssystem (LEFIS)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- Ihr Antrag vom 10-02-2021 1451 E - Z. 10/21 …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- Ihr Antrag vom 10-02-2021
Datum
25. Februar 2021 13:58
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 10/21 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 1451 E - Z. 10/21 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
4. März 2021 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 10/21 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Gebührenbescheid
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
18. März 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch“ [#212363]
Datum
8. April 2021 18:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212363/ Ich habe ein Dokument mit Stand von 2013 erhalten, mit der (telefonisch erfragten) Begründung dies sei die letzte "beschlossene" Fassung, die neueren Fassungen wären nur Entwürfe, die nicht rausgegeben werden dürften. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil "...nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen und alsbald vernichtet werden. (§ 7 (2))" meines Erachtens nicht auf dieses Dokument zutrifft. Mir dann, ohne Rückfrage, ein veraltetes Dokument zu senden und trotz Bitte, vorab die Kosten zu prüfen, dafür 50 € Gebühren zu erheben, zeugt nicht von Bürgerfreundlichkeit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212363.pdf - 2021-02-25_1-2021-01-01MerkblattDSGVO.pdf - 2021-02-25_1-2021-02-25RSHerrNAME.docx - 2021-03-04_1-2013-11-13-KonzeptZuswirk_GB-ALKIS-LEFIS_Version2.0002.pdf - 2021-03-04_1-2021-03-04RSHerrNAME.docx - 2021-03-18_1-001.jpg - 2021-03-18_1-002.jpg - 2021-03-18_1-003.jpg - 2021-03-18_1-004.jpg - 2021-03-18_1-005.jpg Anfragenr: 212363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212363/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch“ [#212363]
Datum
9. April 2021 06:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 10.2.2021 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
z.Hdn. Ref. Z 4 - Vermittlung bei Anfrage „Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch“ [#212363]
Datum
19. Mai 2021 18:00
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 10.2.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-3192/21 ________________________________ Sehr geehrte [geschwärzt], sehr geehrte [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem letzten Entwurf, bzw. der aktuellen Fassung der Grundsätze für das Zusammenwirken und den fachlichen Datenaustausch zwischen dem Datenbankgrundbuch, dem Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystem (ALKIS) und dem Landentwicklungsfachinformationssystem (LEFIS) über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/zusammenwirkungsdokument-alkis-lefis-und-datenbankgrundbuch/) gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 4.3.2021 haben Sie ihm die aktuelle Fassung des beantragten Dokuments zukommen lassen. Auf telefonische Nachfrage seinerseits nach der aktuellen Fassung, da das übermittelte Dokument von 2013 ist, sei ihm am Telefon entgegnet worden, dass die neueren Fassungen nur Entwürfe wären, die nicht herausgegeben werden dürften. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. In seinem Antrag hat [geschwärzt] sich explizit auch auf den aktuellen Entwurf der Unterlage bezogen. Soweit Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass hinsichtlich dieser Entwurfsfassung einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, wäre die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW schriftlich und in nachvollziehbarer Weise zu begründen. Ich bitte um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 – [geschwärzt] Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.2.2021 Aktenzeichen: [geschwärzt] Mein Auskunftsersuchen vom 19.5.2021 __…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zusammenwirkungsdokument ALKIS, LEFIS und Datenbankgrundbuch“ [#212363]
Datum
6. Juli 2021 09:44
Status
geschwärzt
650,5 KB
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.2.2021 Aktenzeichen: [geschwärzt] Mein Auskunftsersuchen vom 19.5.2021 ________________________________ Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen das im Anhang befindliche Schreiben des JM vom 5.7. weiter. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________________ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<mailto:poststelle@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf