Minijob bei Arbeitslosigkeit
am 06.03.2020 habe ich eine GmbH im Eventbereich / Veranstaltungsbereich gegründet. (Arbeitsnehmer bis 28.02.20). Zu diesem Zeitpunkt hatte ich ein Auftragsvolumen von rund 450000 €! Mit Ausbruch der der Pandemie und dem Verbot von Großveranstaltungen durch die Bundesregierung sind alle Aufträge hinfällig gewesen! Soforthilfe von ca. 4500 € habe ich erhalten. Auf jede weitere Unterstützung habe ich keinen Anspruch / erfülle die Voraussetzungen nicht, da keine Umsätze in 2019 sowie 2020 vorliegen. Habe die GmbH zum 01.06.20 ruhend gestellt und beziehe jetzt ALG I. Das ALG I läuft in 12/21 aus und ich kann dann ALG II / Hartz IV beantragen. Bisherige Bewerbungen waren ohne Erfolg! Meine Frage: Wieso darf ich als Arbeitsloser / Hartz IV Bezieher nicht den vollen Betrag von 450,00 € behalten sondern nur 160,00 € (der Rest wird angerechnet)? Da jeder Arbeitsnehmer den vollen Betrag von 450,00 € von einem Minijob behalten darf? Zumal 1. Ich auf Grund der Weisung der Bundesregierung meinen Beruf nicht ausüben darf (Berufsverbot) und 2. Mir jede Möglichkeit genommen wird meine Zukunft (Selbstständigkeit) auszuüben geschweige nach der Pandemie noch ein Unternehmen haben werde, da jede Tätigkeit für meine noch existierende GmbH anzeigepflichtig ist!? (Arbeitsamt kürzt meine Zahlungen). Ich würde mich freuen hierzu eine klare Aussage zu erhalten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Februar 2021
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13. März 2021
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