Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013

Das Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013 über die Aufbewahrungsfristen für die Versorgungsfälle im sozialen Entschädigungsrecht.

Sollte es bzgl. der Aufbewahrungsfristen neue Festlegungen in einem aktuelleren Rundschreiben geben lassen Sie mir dieses bitte ebenfalls zukommen. Eine Einstellung im Internet unter https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben/Rundschreiben html wäre wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rundschreiben Soziale …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013 [#212424]
Datum
11. Februar 2021 14:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013 über die Aufbewahrungsfristen für die Versorgungsfälle im sozialen Entschädigungsrecht. Sollte es bzgl. der Aufbewahrungsfristen neue Festlegungen in einem aktuelleren Rundschreiben geben lassen Sie mir dieses bitte ebenfalls zukommen. Eine Einstellung im Internet unter https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben/Rundschreiben html wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Request Number: 212424 Reply To: <<E-Mail-Adresse>> Upload large files for this request here: https://fragdenstaat.de/a/212424/ Post Address: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013 [#212424]
Datum
23. März 2021 16:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013“ vom 11.02.2021 (#212424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212424/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013 [#212424]
Datum
12. Mai 2021 16:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013“ vom 11.02.2021 (#212424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212424/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013“ [#212424]
Datum
15. Juni 2021 15:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212424/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist bereits mehrere Monate überschritten ist für die simple zur Verfügungstellung eines Dokuments. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212424.pdf Anfragenr: 212424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212424/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720/002 II#0334 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Rundschreiben Soziale Entschädigung Vb2 - 54038-2 v. 02.08.2013“ [#212424] # 25-720/002 II#0334
Datum
31. August 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
624,0 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720/002 II#0334 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,9 MB