Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine einfache schriftliche Auskunft über die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Köln im Jahr 2020.

Wenn möglich 1) aufgeschlüsselt pro Monat und 2) die Gesamtsumme pro Jahr.

Ich Verweise auf zwei inhaltsgleiche Anfragen, die ebenfalls kostenfrei beantwortet wurden:

1) Polizeipräsidium Bonn
https://fragdenstaat.de/a/208958

2) Polizeiinspektion Prüm
https://fragdenstaat.de/a/209022

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Kraftstoffkosten der folgenden Polizeipräsidien wurden zusammengeführt:
1) Polizeipräsidium Köln
2) Polizeipräsidium Leverkusen
3) Autobahnpolizei des Regierungsbezirks Köln

Gesamtkraftstoffkosten im Jahr 2020
_________________________________________
1.208.207,18 € im Jahr 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine e…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020 [#212487]
Datum
12. Februar 2021 07:45
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft über die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Köln im Jahr 2020. Wenn möglich 1) aufgeschlüsselt pro Monat und 2) die Gesamtsumme pro Jahr. Ich Verweise auf zwei inhaltsgleiche Anfragen, die ebenfalls kostenfrei beantwortet wurden: 1) Polizeipräsidium Bonn https://fragdenstaat.de/a/208958 2) Polizeiinspektion Prüm https://fragdenstaat.de/a/209022 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020 [#212487]
Datum
16. März 2021 08:26
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020“ vom 12.02.2021 (#212487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212487/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 16.03.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
IFG-Auskunftsersuchen
Datum
16. März 2021 16:21
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.03.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4019/21 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 16.03.2021 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 16.03.2021. Darin beziehen Sie sich auf einen Informationsfreiheitsantrag vom 12.02.2021 "Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge im Jahr 2020 [#212487]". Ein derartiger Antrag ist bei der Polizei Köln allerdings nicht eingegangen. Um das Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, werden Sie um Übersendung des Antrags gebeten. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#212487] Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4019/21 z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], hier…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Auskunftsersuchen [#212487]
Datum
16. März 2021 16:27
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4019/21 z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], hiermit erhalten Sie den ursprünglichen Antrag nach dem IFG NRW: --- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW --- Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache schriftliche Auskunft über die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Köln im Jahr 2020. Wenn möglich 1) aufgeschlüsselt pro Monat und 2) die Gesamtsumme pro Jahr. Ich Verweise auf zwei inhaltsgleiche Anfragen, die ebenfalls kostenfrei beantwortet wurden: 1) Polizeipräsidium Bonn https://fragdenstaat.de/a/208958 2) Polizeiinspektion Prüm https://fragdenstaat.de/a/209022 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212487 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 13.04.2021 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
13. April 2021 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 13.04.2021 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4019/21 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 16.03.2021 Sehr [geschwärzt], mit dem im Bezug genannten Schreiben baten Sie um Auskunft über die Kraftstoffkosten der Polizeifahrzeuge des Polizeipräsidiums Köln im Jahr 2020, wenn möglich aufgeschlüsselt nach Monaten und als Gesamtsumme. Eine Aufstellung der Kraftstoffkosten nach Monaten liegt nicht vor. Es kann Ihnen jedoch mitgeteilt werden, dass der Polizei Köln als Gesamtsumme Kraftstoffkosten in Höhe von 1.208.207,18 € im Jahr 2020 entstanden sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Polizeipräsidium Köln für die Stadt Köln, die Stadt Leverkusen und die Autobahnpolizei des Regierungsbezirks Köln zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]