Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen

1. etwaige Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen
2. weitere zugehörige Dokumente, wie z.B. Anschreiben oder Rechtsmittelbelehrungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    16. März 2021
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen [#212502]
Datum
12. Februar 2021 11:36
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. etwaige Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen 2. weitere zugehörige Dokumente, wie z.B. Anschreiben oder Rechtsmittelbelehrungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212502/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre hier eingegangene Transparenzanfrage. Anbei sende ich Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen [#212502]
Datum
18. Februar 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre hier eingegangene Transparenzanfrage. Anbei sende ich Ihnen zunächst einen Fragebogen, der im Rahmen der Beschwerdebearbeitung verwendet wurde. Der Adressat wurde nach § 7 Abs. 1, 2 HmbTG geschwärzt. Weitere Dokumente werden noch gesichtet. Im Anschluss werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in am vergangenen Donnerstag hatte ich Ihnen auf Ihre Transparenzanfrage hin einen…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen [#212502]
Datum
25. Februar 2021 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in am vergangenen Donnerstag hatte ich Ihnen auf Ihre Transparenzanfrage hin einen Fragebogen zukommen lassen und in Aussicht gestellt, noch weitere Dokumente zu sichten. Die zwischenzeitliche Prüfung hat ergeben, dass keine weiteren herausgabefähigen Dokumente existieren. In einer Taskforce der DSK werden aktuell zwischen den teilnehmenden Bundesländern Entwürfe weiterer Fragebögen abgestimmt. Diese sind jedoch noch im Entwurfsstadium und können deshalb gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG nicht herausgegeben werden. Darüber hinaus verfügen wir über einen Fragenkatalog aus einer Taskforce des Europäischen Datenschutzausschusses. Eine Umfrage unter den Mitgliedstaaten hat jedoch ergeben, dass dort zum Teil berechtigte Einwände gegen eine Herausgabe bestehen, weil noch nicht alle teilnehmenden Behörden mit der Nutzung des Dokuments begonnen haben und die Gefahr besteht, dass die dortigen Ermittlungen durch eine Herausgabe vereitelt würden. Insofern steht einer Übersendung des Dokumente § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG entgegen. Gebühren werden nicht erhoben, weil die Abfrage unter den Mitgliedstaaten durch eine andere Landesdatenschutzbehörde vorgenommen wurde, der ein vergleichbarer Transparenzantrag vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2020 des HmbBfDI ergibt sich auf Seite 93, dass…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen [#212502]
Datum
25. Februar 2021 14:12
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2020 des HmbBfDI ergibt sich auf Seite 93, dass unter "Verwendung eines von der Task Force erarbeiteten und abgestimmten Fragenkatalogs" bereits Verantwortliche kontaktiert und zur Stellugnahme aufgefordert wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine Bekanntgabe der Informationen bereits erfolgt und der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG meines Erachtens nicht einschlägig. Ich bitte daher um Übersendung des betreffenden Fragebogens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212502/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in die von Ihnen zitierte S. 93 des Tätigkeitsberichts bezieht sich auf die von …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT] AW: Fragebögen zur Umsetzung des "Schrems II"-Urteils bei Verantwortlichen [#212502]
Datum
25. Februar 2021 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
W/520/2021 Sehr Antragsteller/in die von Ihnen zitierte S. 93 des Tätigkeitsberichts bezieht sich auf die von mir angesprochene europäische Prüfaktion. Es ist richtig, dass der dortige Fragebogen sich nicht mehr im Entwurfsstadium befindet. Wie zuvor mitgeteilt wird der Fragebogen nicht herausgegeben, weil andere Mitgliedstaaten Einwände gegen die Herausgabe erhoben. Hier ist der Ausnahmegrund nicht, dass es sich um einen Entwurf handelt, sondern dass die Bekanntmachung die internationalen Beziehungen nicht unerheblich gefährden würde. Ich habe insofern versehentlich die falsche Absatznummer zitiert – es hätte hinsichtlich der europäischen Taskforce § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG sein müssen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen