Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

ich spreche von Kindschaftssachen, von den Aufgaben des Jugendamtes aus § 8a SGB VIII i.V.m. § 4 Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG), §§ 1666, 1666a BGB, vom validen Schutz von Kindern, dem Schutzauftrag des Jugendamtes.
Ich frage an,
. wie viele tatsächlich im Kinder- und Jugendschutz qualifizierte Mitarbeiter das Ju-gendamt der Stadt Halle beschäftigt
. für wie viele Kinder der Stadt Halle diese Mitarbeiter zuständig sind,
. welche konkreten Qualifikationen diese Mitarbeiter tatsächlich nachweisen können,
. wie viele „insoweit erfahrene Fachkräfte“ im Sinne von § 4 KKG die Stadt Halle tatsächlich beschäftigt,
. wie die Zusammenarbeit dieser „insoweit erfahrene Fachkräfte“ mit den einfachen Mitarbeitern der Stadt Halle geregelt und auf tatsächliche Umsetzung kontrolliert wird,
. wer von den Mitarbeitern tatsächlich und rechtlich die persönliche Verantwortung für eventuelle Fehler im Kinderschutz trägt,
. ob der Amtsleiter diese Verantwortung trägt (Garantenstellung),
. ob der Oberbürgermeister der Stadt Halle diese Verantwortung trägt,
. ob der Stadtrat der Stadt Halle diese Verantwortung trägt, und
. welcher Versicherer für Fehler im Kinder- und Jugendschutz die Haftung über-nimmt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 0 Follower:innen
Herbert Steinhaus
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
Herbert Steinhaus
Betreff
Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung [#212609]
Datum
13. Februar 2021 21:53
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich spreche von Kindschaftssachen, von den Aufgaben des Jugendamtes aus § 8a SGB VIII i.V.m. § 4 Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG), §§ 1666, 1666a BGB, vom validen Schutz von Kindern, dem Schutzauftrag des Jugendamtes. Ich frage an, . wie viele tatsächlich im Kinder- und Jugendschutz qualifizierte Mitarbeiter das Ju-gendamt der Stadt Halle beschäftigt . für wie viele Kinder der Stadt Halle diese Mitarbeiter zuständig sind, . welche konkreten Qualifikationen diese Mitarbeiter tatsächlich nachweisen können, . wie viele „insoweit erfahrene Fachkräfte“ im Sinne von § 4 KKG die Stadt Halle tatsächlich beschäftigt, . wie die Zusammenarbeit dieser „insoweit erfahrene Fachkräfte“ mit den einfachen Mitarbeitern der Stadt Halle geregelt und auf tatsächliche Umsetzung kontrolliert wird, . wer von den Mitarbeitern tatsächlich und rechtlich die persönliche Verantwortung für eventuelle Fehler im Kinderschutz trägt, . ob der Amtsleiter diese Verantwortung trägt (Garantenstellung), . ob der Oberbürgermeister der Stadt Halle diese Verantwortung trägt, . ob der Stadtrat der Stadt Halle diese Verantwortung trägt, und . welcher Versicherer für Fehler im Kinder- und Jugendschutz die Haftung über-nimmt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Herbert Steinhaus Anfragenr: 212609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212609/ Postanschrift Herbert Steinhaus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Steinhaus
Herbert Steinhaus
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes …
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
Herbert Steinhaus
Betreff
Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung [#212609]
Datum
17. März 2021 23:00
An
Stadt Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung“ vom 13.02.2021 (#212609) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nachfrist: Montag, 29. März 2021 Mit freundlichen Grüßen Herbert Steinhaus Anfragenr: 212609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212609/ Postanschrift Herbert Steinhaus << Adresse entfernt >>
Herbert Steinhaus
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes …
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
Herbert Steinhaus
Betreff
AW: Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung [#212609]
Datum
25. April 2021 14:29
An
Stadt Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung“ vom 13.02.2021 (#212609) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Herbert Steinhaus Anfragenr: 212609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212609/ Postanschrift Herbert Steinhaus << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Herbert Steinhaus
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Üb…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
Herbert Steinhaus
Betreff
AW: Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung [#212609]
Datum
7. September 2023 14:47
An
Stadt Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Qualifikation von Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Halle, Überforderung, Überlastung, Fallzahlen, Haftung“ vom 13.02.2021 (#212609) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 905 Tage überschritten. Frau Brederlow hatte mir in der Stadtratssitzung am 25.1.23 eine Zusage gebeben und mich später an eine Stelle verwiesen. Dorthin habe ich mehrfach geschrieben, ohne jede Reaktion. Bitte geben Sie mir bitte unverzüglich die Namen und Anschriften der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Jugendamt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Kindeswohlgefährdungsanzeigen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Herbert Steinhaus