Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

das nach Art. 30 DSGVO zu führende "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten"

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das nach Art. 30 DSGVO zu …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Datum
14. Februar 2021 01:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das nach Art. 30 DSGVO zu führende "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Datum
18. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ [#212624] [#212624]
Datum
22. Februar 2021 16:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212624/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Art. 30 Abs. 4 DSGVO zwar ausdrücklich den Aufsichtsbehörden Zugang zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gewährt, aber keine Aussagen über den Informations-Zugang von Dritten gemacht wird. Damit stattet die DSGVO andere Stellen als der Aufsichtsbehörde zwar nicht mit einem Einsichtsrecht aus, schränkt dies aber auch nicht ein, kurz gesagt, es findet keine Regelung statt. Damit existiert keine Regelung über den gleichen Sachverhalt (konkurrierende Regelgung), die für einen Ablehnung nach §1 Abs. 3 IFG nötig ist. Das führt mE zum Schluss, dass für öffentliche Stellen im Rahmen des IFG keine andere Rechtsvorschrift den Zugang regelt und die Anwendung des IFG nach §1 Abs. 3 nicht auszuschließen und somit dem Antrag stattzugeben ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212624.pdf - 2021-02-18_1-art_30_verzeichnis_bmi.pdf Anfragenr: 212624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212624/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
10. März 2021
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
geschwärzt
266,4 KB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. März 2021 11:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
643,4 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Datum
19. April 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> anbei finden sie vorab schon einmal eine digitale Fassung meiner Widerspruchsbegrün…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Widerspruchsbegründung [#212624]
Datum
30. April 2021 11:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,7 MB
Sehr << Anrede >> anbei finden sie vorab schon einmal eine digitale Fassung meiner Widerspruchsbegründung, die offizielle, unterzeichnete Fassung ist auf dem Postweg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch_ifg.pdf Anfragenr: 212624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212624/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Datum
14. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in einem Schreiben von dieser Woche teilte mir das BMI mit, das Sie in einem mir ni…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Datum
15. Mai 2021 18:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in einem Schreiben von dieser Woche teilte mir das BMI mit, das Sie in einem mir nicht vorliegendem Schreiben das BMI unterrichteten, dass Sie mich über Ihre Meinung zu Ihrer Vermittlung in dieser Sachse bereits in Kenntnis gesetzt haben. Leider ist mir in diesem Vermittlungsersuchen bei Ihnen abgesehen von Ihrer Eingangsbestätigung leider nichts eingegangen. Ich würde Sie deswegen nochmal bitten nachzusehen, ob in Sie zu diesem Vorgang (Az.: 25-725/002 II#0576) noch weiteres für mich haben, das ich bisher noch nicht erhalten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212624/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0576 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Datum
18. Mai 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0576 Sehr Antragsteller/in hier liegt ein Missverständnis seitens des BMI vor. Außer einer Eingangsbestätigung haben wir keine Nachricht an Sie versandt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Datum
8. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-725/002 II#0576 Sehr << Anrede >> ich habe in der Zwischenzeit den Widerspruchsbescheid zu i…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten [#212624]
Datum
11. Juni 2021 12:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruch-ablehnung.pdf
3,1 MB
Az.: 25-725/002 II#0576 Sehr << Anrede >> ich habe in der Zwischenzeit den Widerspruchsbescheid zu in oben genannten Aktenzeichen vermittelten Informationsfreiheitsersuchen erhalten. Leider ist dieser zurückweisend und legt Art. 30 DSGVO wieder als §1 Abs. 3 IFG verdrängend aus, in Kontrast zu Ihren Ausführungen im 29. Tätigkeitsbericht (S. 84). Damit sehe ich Vermittlungsverfahren Ihrerseits als abgeschlossen an. Deswegen möchte ich hiermit den Antrag stellen, auf Zusendung der Kommunikation inklusive Ihrer Stellungnahmen im Rahmen dieser Vermittlung zwischen BfDI und BMI. Personenbezogene Daten mit Ausnahmen der mir bekannten oder öffentlichem Interesse unterliegender können falls nötig geschwärzt werden. Falls dies eine zusätzlich eine Rechtsgrundlage erfordert, ist dies ein Antrag nach § 1 IFG, §29 VwVfG sowie Art. 15 DSGVO. Weiterhin habe ich Ihnen eine Kopie des Widerspruchsbescheides beigelegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch-ablehnung.pdf Anfragenr: 212624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212624/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Antrag Kommunikation zwischen BfDI und BMI im Rahmen der Vermittlung bei Anfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" [#212624]
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag Kommunikation zwischen BfDI und BMI im Rahmen der Vermittlung bei Anfrage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" [#212624]
Datum
6. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen