Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 0 Follower:innen

Für die Abschlussvorbereitung eignen sich Aufgaben aus den Vorjahren besonders gut. Allerdings weigern sich zahlreiche Bundesländer, die alten Aufgaben zur Verfügung stellen. Sie bleiben Verschlusssache! Einige Bundesländer verkaufen die Aufgaben sogar für kleines Geld an private Verlage, die sich mit dem Verkauf von Vorbereitungsheften eine goldene Nase verdienen.

Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein: Prüfungsvorbereitung darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Daher kämpfen wir mit unserer Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ für die Veröffentlichung der Klausuren und machen jetzt öffentlichen Druck mit unserer Petition. Jetzt unterschreiben!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ gestellt.

Die Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.

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Bisher haben 5 weitere Personen dieses Dokument angefragt.

Yannick Stein
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen [#212627]
Datum
14. Februar 2021 08:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Realschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 212627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212627/ Postanschrift Yannick Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
14. Februar 2021 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Stein, mit Einführung zentraler Prüfungen (Zentralabitur, ZP10) im Jahr 2007 hat das Schulmin…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen [#212627]
Datum
10. März 2021 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Stein, mit Einführung zentraler Prüfungen (Zentralabitur, ZP10) im Jahr 2007 hat das Schulministerium festgelegt, dass die Prüfungsunterlagen der jeweils letzten drei Prüfungsjahre den jeweils betroffenen Schulen kostenfrei zu Lehr- und Lernzwecken zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen wurde Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) als nachgeordnete Landesbehörde mit der Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen beauftragt. QUA-LiS ist an die Festlegungen gebunden, die das Ministerium bzgl. der Veröffentlichung von Prüfungsunterlagen getroffen hat. Aus Kostengründen geschieht die Bereitstellung gemäß § 46 UrhG als Sammlung in einem passwortgeschützten Bereich des Bildungsportals NRW, zu dem ausschließlich Schulen - leider nicht Bildungsträger, Privatpersonen etc. - zum Zweck der Prüfungsvorbereitung Ihrer Schülerinnen und Schüler Zugang haben. Die Abrechnung der mit dieser Bereitstellung verbundenen Nutzungsrechte erfolgt über die Verwertungsgesellschaft VG WORT und ist u. a. abhängig von der Anzahl der Adressaten. Eine Ausweitung des Adressatenkreises für diesen passwortgeschützten Bereich etwa auf Privatpersonen oder privatwirtschaftliche Einrichtungen würde zu deutlich höheren Kosten für den Erwerb der Nutzungsrechte an Fremdmaterialien führen, sodass davon abgesehen wird. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der Schule, an der Ihr Schützling die schriftlichen Prüfungen ablegt. Sollte dies Schwierigkeiten bereiten, machen Sie bitte die Schulleitung auf den folgenden Passus im Bildungsportal (https://www.standardsicherung.schulmi...) aufmerksam: Prüfungsaufgaben und zugehörige Bewertungsvorgaben aus den vorangegangenen drei Prüfungsjahren stehen den Schulen hier zum Download zur Verfügung. Die zum Download nötigen schulspezifischen Zugangsdaten können die Schulleitungen anfordern. Die Schulleitungen wurden gebeten, diese Zugangsdaten den Lehrerinnen und Lehrern sowie auch den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen. Schülerinnen und Schüler, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer. Die Bereitstellung der Aufgaben geschieht als Sammlung gemäß § 46 UrhG mit der Absicht, dass die Aufgaben ausschließlich zu Lehr- und Lernzwecken genutzt werden. Die Aufgaben können im Unterricht eingesetzt werden, bieten aber auch Schülerinnen und Schülern selbst Möglichkeiten für eine individuelle und selbstständige Prüfungsvorbereitung. Über die Nutzung für Lehr- und Lernzwecke hinaus ist eine weitergehende Veröffentlichung der Aufgaben - z. B. auf der Homepage einer Schule – nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen
Yannick Stein
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen“ [#212627] [#212627]
Datum
10. März 2021 17:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212627/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bei Aufgaben in der Mathematik vermutlich keine Texte vorkommen, welche durch die VG-Wort lizensiert sind. Falls doch können diese Stellen gerne entsprechend geschwärzt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anhänge: - 212627.pdf - 2021-03-10_1-image001.png - 2021-03-10_1-image002.png - 2021-03-10_1-image003.png - 2021-03-10_1-image004.png Anfragenr: 212627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212627/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen“ [#212627] [#212627]
Datum
11. März 2021 07:04
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 10.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) An…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627)
Datum
17. März 2021 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-2222/21 ________________________________ Sehr geehrte Frau Mikat, Herr Stein hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu Unterlagen der Realschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2018 über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/realschulabschluss-aufgaben-im-fach-mathematik-im-jahr-2018-in-nordrhein-westfalen/<https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-softwarelizenzen-1/>) gestellt zu haben. Mit Mail vom 10.3. haben Sie ihn auf das Bildungsportal NRW verwiesen: "Aus Kostengründen geschieht die Bereitstellung gemäß § 46 UrhG als Sammlung in einem passwortgeschützten Bereich des Bildungsportals NRW, zu dem ausschließlich Schulen - leider nicht Bildungsträger, Privatpersonen etc. - zum Zweck der Prüfungsvorbereitung Ihrer Schülerinnen und Schüler Zugang haben." Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Aus Ihrem Schreiben konnte ich nicht erkennen, ob die von Herrn Stein beantragten Unterlagen überhaupt in Ihrem Haus vorhanden sind. Sie beziehen sich auf das Bildungsportal NRW. Grundsätzlich kann der Antrag nach § 5 Abs. 4 IFG NRW abgelehnt werden, wenn die beantragte Information aus einer allgemein zugänglichen Quelle erhältlich ist. Da das Bildungsportal ausschließlich für Schulen zugänglich ist, dürfte dies hier jedoch nicht zutreffen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Eine solche Begründung konnte ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Insbesondere die Bezugnahme auf § 46 UrhG (Sammlungen für den religiösen Gebrauch) dürfte eine Ablehnung nicht begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Bei Rückfragen bin ich gerne auch telefonisch unter der unten genannten Durchwahl zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Yannick Stein
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627) [#212627] Sehr << Anrede >> meine Informati…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Yannick Stein
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627) [#212627]
Datum
12. Mai 2021 20:08
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Realschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen“ vom 14.02.2021 (#212627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 212627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212627/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627) [#212627] Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter An…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag auf Informationszugang vom 14.2.2021 (#212627) [#212627]
Datum
27. Mai 2021 18:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2018MathematikMSA.pdf
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, in der Anlage finden Sie ein PDF-Dokument mit den Zugangsdaten (Link und Passwort) entweder zu einem Ordner, welcher die gewünschten Aufgaben enthält oder zu Ordnern, welche die gewünschten Aufgaben enthalten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen