Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

- Verträge/Absichtserklärungen/Vereinbarungen zwischen dem Bezirksamt Pankow (oder einer unterstellten Stelle) und einer anderen Behörde/einem Unternehmen oder sonstigen Vertragspartner*innen bzgl des Winterräumdienstes für die Prenzlauer Allee/Prenzlauer Promenade (B109) zwischen Danziger Straße und Am Steinberg bzw. Thulestraße, sowie die parallel dazu verlaufenden Radwege

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
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Betreff
Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
15. Februar 2021 08:28
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge/Absichtserklärungen/Vereinbarungen zwischen dem Bezirksamt Pankow (oder einer unterstellten Stelle) und einer anderen Behörde/einem Unternehmen oder sonstigen Vertragspartner*innen bzgl des Winterräumdienstes für die Prenzlauer Allee/Prenzlauer Promenade (B109) zwischen Danziger Straße und Am Steinberg bzw. Thulestraße, sowie die parallel dazu verlaufenden Radwege
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlaue…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
17. März 2021 12:44
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee“ vom 15.02.2021 (#212678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlaue…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
22. März 2021 19:13
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee“ vom 15.02.2021 (#212678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Warum möchte…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
26. März 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Warum möchten Sie Winterdienstunterlagen einsehen und in welchem Bezug stehen Sie dazu? Sie können mich telefonisch erreichen, um Ihren Antrag diesbezüglich zu erläutern. Die Akteneinsicht ist gemäß §16 IFG in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) und der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §1 VGebO gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nummer 2 der Anlage zur VGebO auf 20,00 EUR festgesetzt. Im vorliegenden Fall ist eine Gebühr im unterem Bereich des Gebührenrahmens festgesetzt worden, da keine besondere Aufbereitung der Unterlagen, auf die sich der Antrag bezieht, erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird. Sie erhalten dann den Gebührenbescheid per Post. Bitte noch um Adressenbenennung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Anfrage von Informationen benötigt laut IFG Berlin keiner Begründung. Desweite…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
26. März 2021 12:45
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Anfrage von Informationen benötigt laut IFG Berlin keiner Begründung. Desweiteren betrachte ich meine Anfrage als sogenannte kleine Anfrage, da ich den Verwaltungsaufwand zur Übersendung von vorliegenden Verträgen als gering einstufe. Sollte ich mich hierbei irren bitte ich um eine vorherige Kostenschätzung. Ich bitte ebenso um die Zusendung der Anfrageantwort in digitaler Form. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in vorerst ist zu prüfen, ob Sie eine kleine Anfrage oder Akteneinsicht beantragen. Eine klein…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
29. März 2021 10:32
Status
Warte auf Antwort
4,3 KB
Sehr Antragsteller/in vorerst ist zu prüfen, ob Sie eine kleine Anfrage oder Akteneinsicht beantragen. Eine kleine Anfrage ist nicht nach IFG zu bearbeiten und somit ist keine Akteneinsicht möglich. Falls es sich doch um einen Antrag nach IFG handelt, müssen Sie uns die betreffende Akte konkret bezeichnen. Hilfreich sind hier z. B. das Aktenzeichen, der Bearbeiter, Hintergrundinformationen und Zusammenhänge. Die Akteneinsicht ist gemäß §16 IFG in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) und der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §1 VGebO gemäß Tarifstelle 1004 Buchstabe b) Nummer 2 der Anlage zur VGebO auf 20,00 EUR festgesetzt. Im vorliegenden Fall ist eine Gebühr im unterem Bereich des Gebührenrahmens festgesetzt worden, da keine besondere Aufbereitung der Unterlagen, auf die sich der Antrag bezieht, erforderlich ist. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird. Sie erhalten dann den Gebührenbescheid per Post. Bitte noch um Adressenbenennung. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass die Akteneinsicht in unserer Dienstelle innerhalb der allgemeinen Sprechzeiten oder der allgemeinen Dienstzeiten unter Beaufsichtigung durchgeführt wird. Notizen dürfen während der Einsicht gemacht werden. Kopien der Unterlagen sind nur mit der Einwilligung der Berechtigten erlaubt und sind ebenfalls gebührenpflichtig. Liebe Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte Entschuldigen Sie meinen Fehler in der letzten Mail, selbstverständlich war k…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
3. April 2021 09:43
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte Entschuldigen Sie meinen Fehler in der letzten Mail, selbstverständlich war keine "kleine Anfrage", sondern eine "einfache Anfrage" nach IFG gemeint. Ich bitte Sie weiterhin um die Zusendung der angefragten Daten ohne Kostenerhebung. Hierzu verweise ich auch auf folgendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.10.2016:https://www.bverwg.de/201016U7C6.15.0. Postalisch bin ich wie folgt zu erreichen: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf meine Mail vom 29.03.2021 und verweise erneut darauf, dass die Aktenei…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
13. April 2021 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf meine Mail vom 29.03.2021 und verweise erneut darauf, dass die Akteneinsicht nur bei uns im Hause stattfinden kann und Kostenpflichtig ist. Ihr Urteil bezieht sich auf einen nicht vergleichbaren Fall. Zudem bitte ich erneut um genaue Bezeichnung und Konkretisierung der betreffenden Akte. Liebe Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte beziffern Sie mir die Höhe der entstehenden Kosten bei Akteneinsicht vor Ort …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
15. April 2021 06:55
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte beziffern Sie mir die Höhe der entstehenden Kosten bei Akteneinsicht vor Ort und die Begründung ebendieser Kosten. Gleichzeitig bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Inwiefern wünschen Sie eine konkretisierung der Aktenbezeichnung wenn "Verträge/Absichtserklärungen/Vereinbarungen zwischen dem Bezirksamt Pankow (oder einer unterstellten Stelle) und einer anderen Behörde/einem Unternehmen oder sonstigen Vertragspartner*innen bzgl des Winterräumdienstes für die Prenzlauer Allee/Prenzlauer Promenade (B109) zwischen Danziger Straße und Am Steinberg bzw. Thulestraße, sowie die parallel dazu verlaufenden Radwege" nicht ausreichend ist? 2) Wieso wird gerade in der dritten Welle einer grassierenden Pandemie auf einen vor Ort Besuch gepocht? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in ich teilte Ihnen bereits in der Mail vom 29.03. die Gebührenverordnung mit. Daher bitte ic…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
16. April 2021 08:55
Status
Sehr Antragsteller/in ich teilte Ihnen bereits in der Mail vom 29.03. die Gebührenverordnung mit. Daher bitte ich Sie erneut darum, ob der Antrag noch aufrecht erhalten wird und die Gebührenordnung akzeptiert wird. Sie erhalten dann den Gebührenbescheid per Post. Bitte beachten Sie, dass durch weiteren Schriftverkehr die Einhaltung der Frist von 1 Monat nicht automatisch verlängert wird und die Erstmitteilung gültig ist. Nach §13 des IFG ist die Akteneinsicht nur vor Ort bei der öffentlichen Stelle möglich. Hier werden auch die nötigen AHA Regeln beachtet und eingehalten. Liebe Antragsteller/in

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der des nicht vorhanden Kooperationswillens Ihrer Behörde und der dadurch …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Vergabe von Winterräumdiensten an der Prenzlauer Allee [#212678]
Datum
18. April 2021 08:46
An
Bezirksamt Pankow
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der des nicht vorhanden Kooperationswillens Ihrer Behörde und der dadurch massiven Verzögerung ziehe ich hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212678/