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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21277]
Datum
28. April 2017 16:51
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu verschlüsselter Kommunika…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21277]
Datum
30. Mai 2017 12:33
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation“ vom 28.04.2017 (#21277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage gemäß § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Verschlüsselten Kommunikation…
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage gemäß § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Verschlüsselten Kommunikation mit öffentlichem PGP/GnuPG-Schlüssel
Datum
2. Juni 2017 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 28. April 2017 zu dem o. b. Thema habe ich erhalten. In der Verwaltung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern wird die von Ihnen genannte Verschlüsselungs-Technologie nicht angewendet. Petenten, die sich mit ihrer Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtages wenden wollen, können dafür auch ein auf der Web-Site des Landtages (www.petition.landtag-mv.de<http://www.petition.landtag-mv.de>/petition/elektronisch-uebermittelte-petition) bereitgestelltes Formular verwenden. Die elektronische Verschlüsselung erfolgt über das Programm SMIME. Nach dem Zugang der Petition wird allerdings der weitere Schriftverkehr zwischen den Petenten und dem Petitionsausschuss schriftlich und auf dem Postweg geführt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.